Der engagierte Gewerkschaftler Olaf Lauenroth wird derzeitig durch die JVA Neumünster mit massiver Repression konfrontiert.
„Ich hatte vor anderthalb Wochen (Mitte Juli 2018; Anmerk. Soligruppe) die JVA per schriftlichem Antrag darauf hingewiesen, dass diverse GG/BO Mitglieder auch in der JVA Neumünster einsitzen und darum gebeten, dass diesen es ermöglicht werden sollte, sich von Zeit zu Zeit zu versammeln, um die gemeinsamen Aktivitäten durchführen zu können“.
Auch wir haben Anfang des Jahres von der JVA die Zulassung von Gewerkschaftsversammlungen eingefordert, nachdem uns die JVA schriftlich mitgeteilt hatte, dass sie den Forderungen der Gefangenen, u.a. aufgrund von Personalmangel, nicht nachkommen können. Auf unseren Vorschlag, die Gefangenen dann selbstorganisiert und -bestimmt für ihre Rechte kämpfen zu lassen und deswegen Versammlungen zu ermöglichen, wurde nicht reagiert.
Anders bei Olaf: die JVA beantwortet seine Aktivitäten (innerhalb der GG/BO) mit massiver Repression.
So wurde ihm das passive Wahlrecht zur Wahl der Interessenvertretung der Gefangenen (IVG) entzogen, weil er angeblich „einen negativen Einfluss auf andere Gefangene ausübt“. So schreibt die JVA selbst:
„Sie wurden Mitte November 2017 zum IVG-Vertreter des Hafthauses C-Süd gewählt. Das von Ihnen vorgelegte Protokoll der 1. Sitzung der IVG, spiegelte inhaltlich nicht die tatsächlichen Ergebnisse der 1. Sitzung wieder. Sie stellten darin Kompetenzen einzelner Mitarbeiter in Frage bzw. machten ‚Kampfansagen‘ und provozierten. (…) Diese Form von Protokollen hat mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nichts zu tun und übt auf ihre Mitgefangenen einen schädlichen Einfluss aus.“
Damit aber noch nicht genug. Um Olaf von anderen Gefangenen zu isolieren, verweigern sie ihn Arbeit, Ausbildung, Fortbildungen und Schulungen, mit der Begründung:
„Bei ihnen liegt eine gutachterlich diagnostizierte Störung vom Typ eines Querulantenwahns sowie vom Verfolgungswahn vor, die (…) Ihre Integration in den Normalvollzug bisher nicht zuließ. So scheiterte aktuell ein Arbeitseinsatz in der Bücherei daran, dass sie trotz eingehender Belehrung den dortigen Computer missbräuchlich dazu nutzten, für andere Gefangene Beschwerden zu schreiben. (…) Sie haben Herrn Nonow (…) mitgeteilt, (…) dass Sie sich nicht an die vorher ausdrücklich mitgeteilten ‚Spielregeln‘ gehalten haben. Sie würden jedoch auch künftig in ähnlichen Situationen so handeln, da dieses ihr Naturell sei und sie keine Angst vor Restriktionen hätten bzw. diese in Kauf nehmen. Diese Uneinsichtigkeit, verbunden mit ihrer offenkundigen Aversion gegen die Vollzugsbehörde lässt konkret befürchten, dass Sie auch künftig die Arbeit der Interessenvertretung in ähnlicher Weise missbrauchen würden“.
Abschließend fordert die JVA ihn noch auf, seine „Persönlichkeitsproblematiken nachhaltig zu bearbeiten“.
„Querulantenwahn“ als „Begründung“, Olaf zu isolieren und seine (gewerkschaftliche) Arbeit zu behindern? Offensichtlicher kann die JVA nicht eingestehen, dass sie mit der rebellierenden Gefangenen kurzen Prozess macht und sie von der Bildfläche anderer Gefangener verschwinden lassen will um einen kollektiven, widerständigen Zusammenschluss von Gefangenen zu verhindern.
Massive Repression, wenn Gefangene sich nicht einschüchtern lassen:
denn obwohl Olaf an einer Form von Arbeit teilnehmen will und sein zuständiger Arzt auch keine Einwände dagegen hat, wird ihm die Arbeit, aufgrund seiner angeblichen psychischen Störung, verweigert. Zusätzlich wird ihm die Aushändigung des Grundgesetzes verwehrt, ebenso wurden ihm Hebräisch-CD‘s weggenommen, die er für einen Fernkurs benötigte. Von seiner Frau bekommt er seit Monaten keine Post mehr, obwohl diese ihm mitteilte, dass sie etliche Schreiben und Pakete abgeschickt hatte. Weil er nicht arbeiten darf, bekam er außerdem Taschengeld – dieses wurde ihm ebenfalls gestrichen.
Für uns ist eindeutig: Gefangene, welche sich für ihre Rechte einsetzen, sich mit anderen Gefangenen zusammen schließen und versuchen, sich gegen die Verhältnisse zu wehren, werden isoliert, verwahrt und schlussendlich, um die Isolation und Verwahrung zu begründen, als psychisch krank deklariert.
Olaf ist seit Jahren aktiver Gewerkschaftler, er setzt sich für andere Gefangene ein und lässt sich von der JVA nicht einschüchtern. Der JVA ist er offensichtlich ein Dorn im Auge.
Wir werden Olaf in seinen Kämpfen unterstützen und fordern die JVA nochmals auf, stellvertretend für die GG/BO, Gewerkschaftsversammlungen in der JVA zuzulassen. Ebenfalls fordern wir:
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sofortige (und rückwirkende) Aufhebung Olafs psychiatrischer Diagnose,
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freie Arbeitsplatzwahl,
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sofortige Aushändigung seiner privaten Gegenstände wie CD‘s,
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Zugang zu von ihm geforderten juristischen Mittel,
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sofortige Aushändigung des gesamten an ihn gerichteten Schriftverkehrs,
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keine Unterbindung seiner Kämpfe!
Wir hier draußen werden auf jeden Fall nicht locker lassen und zeigen uns jederzeit solidarisch mit Olaf. Damit seine und unsere Forderungen Gehör finden, brauchen wir allerdings Unterstützung von vielen, deswegen:
Schreibt Olaf und sendet ihm solidarische Grüße!
Olaf Lauenroth I Boostedterstr. 30 I 24534 Neumünster
Schreibt der JVA und dem Justizministerium und fordert die sofortige Beendigung der Repression gegen Olaf!
Justizvollzugsanstalt I Postfach 1809 I 24508 Neumünster
Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein I Lorentzendamm 35 I 24103 Kiel
Werdet kreativ – zuständigen Ministerien und Verwaltungen kann begegnet werden.