News aus Tegel

Aus der JVA Tegel erreichten uns mal wieder mehrere skandalöse Nachrichten.
Zum Einen scheinen der offene Vollzug in Düppel, die JVA Tegel und die Justizbehörden gemeinsam Faxen zu machen. Dazu hat unser Sprecher in Tegel, Mehmet Aykol, eine Pressemitteilung verfasst (Bild anklicken).

In den Knast zu kommen ist also garnicht schwer: hilf deinen Freunden in der Not, und schon wirft die Justiz ein Auge auf dich.
„Wir finden es sehr interessant, wie schnell sich ein Mensch in der BRD strafbar machen kann aber somit ist es auch nicht mehr verwunderlich, weshalb die Anzahl der Gefangenen in Deutschland konstant so hoch ist. Wir fragen uns, ob die Justiz wirklich nichts besseres zu tun hat?“, so Martina Franke, Sprecherin der Soligruppe Berlin der GG/BO.

Zum Anderen erfahren mal wieder engagierte Gewerkschaftler in der JVA Tegel Repression auf hohem Niveau. Ein Gefangener wurde aus seinem üblichen Haus (Teilanstalt V) in die Skandalteilanstalt II verlegt, weil er der JVA anscheinend zu viel rebelliert. So teilte ihm die Anstalt mündlich mit, dass er ihnen zu viel gegen Bedienstete klagt und sich zu aktiv innerhalb der Gewerkschaft engagiert.

„Diesen Angriff gegen unser Mitglied betrachten wir als einen Angriff auf die GG/BO selbst. Wir fordern den Justizsenator Dr. Dirk Behrendt dazu auf, diesem Missstand unverzüglich ein Ende zu setzen. Schluss mit der Diskriminierung der GG/BO in der JVA Tegel.“, so Mehmet Aykol.

Die Gefangenen in Neumünster lassen keine Ruhe…

Nachdem Gefangene in der JVA Neumünster etliche Beschwerden gegen die Vorenthaltung des Mindestlohns und gegen die viel zu hohen Einkaufs- und Telefonpreise bei der JVA eingereicht haben, hat die JVA Neumünster den aktiven Gewerkschaftlern nun mitgeteilt, dass die Einkaufspreise sowie auch die Telefonpreise in der JVA angemessen seien. Auch, dass die Gefangenen keinen Mindestlohn bekommen, findet die JVA völlig in Ordnung.
So seien Gefangene keine Arbeitnehmer*innen im Sinne des Landesmindestlohngesetzes, trotz dessen ist es in Ordnung, Gefangene zur Arbeit zu verpflichten.
„Die Arbeitspflicht des §35 LStVollzG SH begründet kein Arbeitsverhältnis; Gefangene sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben.“
Einen Widerspruch erkennt die JVA hier irgendwie nicht.
Die Einkaufspreise seien, so die Anstalt, auch nur „geringfügig höher“ als „in einem Discounter außerhalb der Anstalt“. Allerdings sollen die Preise wohl durch das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig Holstein geprüft werden – diese Prüfung sei noch abzuwarten.
Die Telefonpreise seien wohl ebenfalls günstig, die „derzeitigen Verträge mit der Firma Telio sind hinsichtlich der Tarifstruktur nicht zu beanstanden, es handelt sich um marktgerechte Preise“.

Die Gefangenen und wir sehen das alles etwas anders. Deswegen werden sie nun, nachdem alle Beschwerden abgelehnt worden sind, die nächsten Schritte einleiten – wir halten euch auf dem Laufenden!