Repression gegen GG/BO Aktivisten in Neumünster!

Am 17.01.18 veröffentlichten wir eine Petition von Gefangenen aus Neumünster. Die Namen der Gefangenen blieben anonym, weil diese sonst Repression fürchteten.
Den Namen des Stationsleiters, gegen welchen sich die Petition richtete, veröffentlichten wir in der Pressemitteilung zunächst. Da wir allerdings von der JVA Neumünster einen Unterlassungsanspruch erhielten, weil sie die Persönlichkeitsrechte des Stationsleiters in Gefahr sah, machten wir den Namen unkenntlich (siehe Pressemitteilung vom 22.02.18).

Was die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen angeht, nimmt es die JVA also ganz genau. Die der Gefangenen scheinen wiederum egal zu sein:
der Gefangene, welcher die Petition aufsetzte (und aus Angst vor Repression anonym bleiben wollte!!!) bekam nun ein Schreiben vom Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, in welchem er gefragt wird, ob die Veröffentlichung der Petition mit seinem Einverständnis erfolgte. Anscheinend versucht das Ministerium die GG/BO gegen die Soligruppe Berlin, welche die Petition veröffentlichte, auszuspielen.
Wir lesen das Schreiben an den betroffenen Gefangenen als Drohbrief und fordern das Ministerium für Justiz sofort auf, derartige Spaltungsversuche sofort zu unterlassen!
Des Weiteren wird dem betroffenen Gefangenen seit geraumer Zeit eine Begutachtung verwehrt, welche zu einer Lockerung bzw. zur Verlegung in den offenen Vollzug führen könnte.
Auch dieses Verhalten seitens der JVA lesen wir als direkte Folge der gewerkschaftlichen Aktivitäten des betroffenen Gefangenen.Wir fordern die JVA Neumünster und das Ministerium für Justiz dazu auf, die Repression gegen engagierte Gefangene sofort zu beenden.
Wir lassen uns weder spalten, noch werden wir diese anstaltsinterne Repression einfach hinnehmen.
Zeigt euch solidarisch mit den kämpfenden Gefangenen!
Schreibt ihnen, in dem ihr eure Solidaritätsgrüße an

Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalderstraße 4
10405 Berlin

sendet. Wir werden eure Briefe den betroffenen Gefangenen weiterleiten.

Zeigt auch dem Ministerium für Justiz, was ihr von ihrem Verhalten gegenüber dem betroffenen Gefangenen haltet.

Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Postfach 7145
24171 Kiel

Lasst uns gemeinsam kämpfen, drinnen und draußen. Unser Zusammenhalt ist enorm wichtig! Gegen jede Form von Repression!

Erfolge in der JVA Neumünster durch die GG/BO?

Nachdem die Gefangenen die Petition gegen die viel zu hohen Einkaufspreise mit 141 Unterschriften eingereicht hatten, haben sich die Preise nun verändert! Tatsächlich sind die meisten Preise gesenkt worden, einige wurden aber auch angehoben. So sind nun fast alle Produkte aus dem Hygienebereich günstiger. Die günstigste Zahnpasta kostete vor Kurzem zum Beispiel noch 1,49 €, nun aber 1,29 €. Für Nivea Creme sollten die Gefangenen vor Kurzem noch 2,29 € für 75 ml zahlen, nun kostet dieselbe Creme 1,99 €. Auch die Lebensmittelpreise wurden teilweise gesenkt. Bestimmte Produktpreise wie Käse, Säfte, Elektrogeräte oder Tabakdosen wurden allerdings erhöht. Trotz dessen überwiegt der Anteil an Waren, bei welchen die Preise gesenkt wurden.

Wir und die Gefangenen werten das als Erfolg der GG/BO! „Allerdings wollen sich die Gefangenen mit der teilweisen Senkung noch nicht zufrieden geben. Sie fordern weiterhin den Mindestlohn und eine absolute Anpassung der Einkaufspreise an die Verhältnisse draußen.“, so Martina Franke, Sprecherin der Soligruppe Berlin der GG/BO.
Außerdem kämpfen sie nun auch für eine Abschaffung der Totalkontrolle der Interessenvertretung der Gefangenen (IGV) durch Bedienstete. Nach § 139 LStVollzG SH soll es den Gefangenen ermöglicht werden, Vertretungen in Form der IGV zu wählen, welche „in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse [der Gefangenen] Vorschläge und Anregungen an die Anstalt unterbreiten“ können.

Derzeitig werden alle Schriftstücke (Briefverkehr, Aushänge an den schwarzen Brettern, Protokolle der Sitzungen, Stellungsnahmen der IGV) erst nach der Einsicht und Zensur der Vollzugsleitung freigegeben. Einzelne Bedienstete kommentieren diese Kontrolle beispielsweise damit, dass „keine künstliche Gegenposition aufgebaut werden solle“. Die Gefangenen betonen aber, dass dadurch „die eigentliche Tätigkeiten der Interessenvertretung der Gefangenen torpediert werden, weil diese nicht mehr eigenständig und im Interesse der Gefangenen arbeiten kann, sondern nur als verlängerter Arm der Gefängnisleitung agieren müsste“. Die Gefangenen fordern also die Möglichkeit einer Selbstorganisierung innerhalb der IGV, welche nicht mehr durch die Vollzugsleitung kontrolliert werden soll.
Diese Forderung der Gefangenen entspricht dabei lediglich dem Grundgesetz Art. 5 Abs. 1, wonach jede*r das Recht hat, ihre oder „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Die Gefangenen fordern also lediglich, dass das (Grund-)Gesetz eingehalten wird und dass sie sich selbstbestimmt und selbstorganisiert für ihre Rechte und Interessen einsetzen können.
Wir unterstützen die Gefangenen in ihren Forderungen. Für Mindestlohn, angepasste Einkaufspreise und die Möglichkeit, sich auch im Knast selbstorganisiert für die Rechte einsetzen zu können.
„Teilerfolge wurden schon erzielt, die Gefangenen und wir kämpfen aber weiter!“, so Franke.

Der Kampf in Neumünster geht weiter!

Die Petition, welche sich gegen die viel zu hohen Einkaufspreise in der JVA richtet, wurde nun von den Gefangenen eingereicht – mit 141 Unterschriften!
Zeigt eure Solidarität mit den Gefangenen und schreibt an den Verfasser der Petition:

Fabian Waterstraat
Boostedterstr. 30
24534 Neumünster

Solidarität mit Neumünster, Solidarität mit allen!

Persönlichkeitsrechte vs. Menschenrechte

Leider mussten wir unsere Pressemitteilung vom 17.01.2018 ändern, weil uns die Justizvollzugsanstalt Neumünster aufforderte, den Namen des Vollzugsabteilungsleiters unkenntlich zu machen. Bei der Veröffentlichung von Namen von Mitarbeiter*innen der Anstalt liegt wohl ein Verstoß des Persönlichkeitsrechts gem. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG vor. Wir sind dieser Forderung nachgekommen. Allerdings können wir den Brief der JVA nicht unbeantwortet lassen:

Sehr geehrte Anstaltsleiterin der JVA Neumünster,

wir sind Ihrer Aufforderung, den Namen ihres Vollzugsabteilungsleiters auf unserer Homepage unkenntlich zu machen, nachgekommen. Dass Persönlichkeitsrechte gewahrt werden sollen, können wir nachvollziehen. Nicht nachvollziehen können wir allerdings, dass bei einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte die JVA binnen eines Monats reagiert, bei der Verletzung der Menschenrechte allerdings geschwiegen wird.
Gefangene aus der JVA Neumünster beklagen sich seit geraumer Zeit über die dortigen Zustände:
Viel zu wenig Aufschluss und damit ein Verstoß gegen § 13 Abs. 1 LStVollzG SH.
Laut geltendem Recht sollen Gefangene ausschließlich „während der Nachtzeit eingeschlossen“ werden.
Sehr schlechte medizinische Grundversorgung.
Viel zu hohe Telefon- und Einkaufspreise (bei gleichzeitiger Verwehrung des Mindestlohns).

Wir sind dem geltendem Recht nachgekommen, haben ihre Fristsetzung zum 23.02.18 erfüllt und den Namen des Vollzugsabteilungsleiters unkenntlich gemacht.
Hiermit fordern wir Sie auf, ebenfalls geltendes Recht zu wahren.
Mehr Aufschluss, das heißt Einschluss nur bei Nacht.
Eine medizinische Grundversorgung, welche auf die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen eingeht und sich nach dem Angleichungsgrundsatz gemäß § 3 Abs. 3 LStVollzG SH, welcher maßgeblich für die Resozialisierung ist, verhält. Dem entsprechend fordern wir auch die Einstellung von mehr Ärzten bzw. Fachärzten.
Ebenfalls angepasste Telefon- und Einkaufspreise nach § 3 Abs. 3 LstVollzG. Dazu verweisen wir auch gerne auf den Beschluss vom Landgericht Dresden.

Um die Würde und Rechte der Gefangenen zu wahren, betrachten wir unsere Forderungen als unabdingbar. Bei allen Forderungen handelt es sich um Mindeststandards, weil es lediglich darum geht, den Vollzug nach § 3 Abs. 3 LstVollzG „den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen“.

So wie Sie uns eine Frist zur Unkenntlichmachung setzen, fordern wir sie hiermit auf, bis zum 18.03.18 den Forderungen der Gefangenen nachzukommen.

Mit freundlichen Gruß,

Soligruppe Berlin der GG/BO.

Kundgebung für die Tortenwerferin, für die Gefangenen aus Neumünster


Heute musste die „Tortenwerferin“ ihre zweiwöchige Haftstrafe in der JVA Lübeck antreten – deswegen gab es vor dem Knast eine Kundgebung. Erwähnt wurden auch die protestierenden Gefangenen aus der JVA Neumünster, welche sich gegen die viel zu Hohen Preise in ihrem Knast bei gleichzeitiger Verweigerung des Mindestlohns wehren.

Genaueres zur Kundgebung kann hier nachgelesen werden.

Danke für die Solidarität und Berichterstattung aus Lübeck und Flensburg!
Zeigt auch eure Solidarität und schreibt der Tortenwerferin!

Infoladen Subtilus
z.H. Tortenwerferin
Norderstraße 41
24939 Flensburg

(Post wird weitergeleitet an die Betroffene)

Schreibt auch den Gefangenen in Neumünster!

Gefangenen Gewerkschaft / Bundesweite Organisation – GG/BO
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalderstraße 4
10405 Berlin

(Post wird an den Sprecher der GG/BO in den Knast weitergeleitet)

Solidarität mit der bald inhaftierten Tortenwerferin – Solidarität mit den kämpfenden Gefangenen in Neumünster!

„Am Montag, dem 05.02., wird eine Antifaschistin ihre zweiwöchige Haftstrafe in der Lübecker JVA antreten. Sie wurde im Juni 2017 vom Amtsgericht Kiel dafür verurteilt, dass sie eine Torte auf die AfD-Politikerin Beatrix von Storch geworfen hatte. Für die „Beleidigung“ der Politikerin, die gerne auf Menschen an den Grenzen schießen lassen will, sollte sie eine Geldstrafe zahlen, weigerte sich jedoch. Mit der Entscheidung, lieber in den Knast zu gehen soll gezeigt werden, dass Menschen einzusperren nicht dabei hilft, gesellschaftliche Konflikte zu lösen und Strafe nichts daran ändert, dass Widerstand gegen den gesellschaftlichen Rechtsruck notwendig und richtig bleibt. Dazu gibt es am Mo, 5.2. ab 11:30 Uhr vor der JVA Lübeck eine solidarische Kundgebung mit Tortenwurf-Stand und der Möglichkeit Briefe zu schreiben.“

Dazu auch ein toller Beitrag der betroffenen Antifaschistin mit Verweiß auf die Proteste der GG/BO in Neumünster.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei der Tortenwerferin für ihre Solidarität mit den gefangenen Gewerkschaftlern in Neumünster. Wenn wir uns gegen Knäste wehren wollen, ist ein Zusammenhalt aller Gefangenen und Nicht-Gefangenen unabdingbar.

Solidarität mit der Tortenwerferin! Solidarität mit allen Gefangenen!

Pressemitteilung 17. Januar 2018 – Gefangene aus Neumünster wehren sich!

Gefangene in der JVA Neumünster wehren sich gegen die miserablen Zustände! Ob Bedienstete, welche die Resozialisierung von Gefangenen behindern, Verweigerung von Ausführungen und Akteneinsicht oder die viel zu hohen Lebensmittel- und Hygiene Preise: in der JVA Neumünster läuft einiges schief. Die Gefangenen sind nicht länger bereit, diese miserablen Zustände hinzunehmen und wehren sich.

So hat der Sprecher der GG/BO in der JVA Neumünster, welcher aufgrund der Angst vor Repressalien anonym bleiben möchte, am 02.12.2017 eine Petition aufgesetzt, mit welcher er sich und acht weitere Gefangene gegen den Stationsleiter Herrn Nirnow wehren. Die Gefangenen bitten um Hilfe bei der Erreichung des Vollzugsziels, „welches scheinbar durch den für unsere Behandlung und Unterstützung verantwortlichen Stationsleiter Herr Nirnow offensichtlich nicht nur verhindert, sondern konterkariert wird“ (siehe auch Petition im Anhang).

Die Reaktion der JVA? Dem Sprecher werden seit seiner GG/BO Aktivität Ausführungen verweigert und Anträge werden nicht genehmigt. Eine Akteneinsicht wird ihm auch verwehrt – anscheinend möchte die JVA nicht, dass der Gefangene um die Gründe der Repressalien weiß.

Zusätzlich hat auch der Gefangene Fabian Waterstraat eine Petition aufgesetzt: gegen die viel zu hohen Einkaufspreise in der JVA (im Anhang). Bis jetzt hat die Petition 56 Unterschriften, allerdings sammeln die Gefangenen noch, eingereicht wurde sie deswegen noch nicht.

Martina Franke, Sprecherin der Soligruppe Berlin der GG/BO hierzu:

Den Gefangenen in der JVA Neumünster scheint es zu reichen: Bedienstete, welche die Gefangenen nicht ernst nehmen, sich nicht mit den Schieflagen auseinandersetzen, Repressalien bei kleinstem Widerstand, kein Mindestlohn oder Einzahlung in die Rentenversicherung, dafür aber überteuerte Einkaufspreise im Knast. Stellen Sie sich doch einmal vor, dass ihr Gehalt bei 1-2 Euro die Stunde liegen würde, aber die Preise für Lebensmittel wären noch teuer, als jetzt eh schon?

Für uns ist es nur logisch, dass sich die Gefangenen wehren – und wir unterstützen sie dabei auf jeden Fall!“

Diese Probleme bestehen aber nicht nur in der JVA Neumünster.

Es handelt sich hierbei um ein bundesweites Problem: ackern für einen Hungerlohn, Altersarmut, wenn die Knastzeit vorbei ist, überlastetes Personal, Repressalien ohne Ende, keine Umsetzung des Resozialisierungsgedankens – das ist die Realität im deutschen Strafvollzug“, so Franke.