JVA Bützow: Angst vor der kritischen Öffentlichkeit

Zur Erinnerung: seit Januar 2019 wird Andreas vom Knast Bützow vorgeworfen, illegale Rechtsberatung zu betreiben. Diesen Vorwurf nahm die JVA im März 2019 zum Vorwand, um gegen ihn eine Disziplinarstrafe in Form von zwei Wochen Einschluss, drei Monate Arbeitssperre, Entzug der Schreibmaschine, 3 Monate Verwahrung im sogenannten „Absonderungsbereich“ durchzuführen. 

Seit dem 23.01.19 kämpft Andreas außerdem juristisch gegen die Überwachung des Schriftverkehrs, wobei eine Entscheidung bis heute aussteht. Die JVA wirft Andreas vor, dass er Daten „illegal“ nach draußen versandt hätte, weswegen sie seit Januar seine Post kontrollieren würden. „Nunmehr stellte sich heraus, dass dem NDR Daten übertragen worden sind, die zu einer Recherche dienlich waren und hierzu der NDR dem Justizministerium einen Fragekatalog übersandte (…).“, so Andreas.

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Infoveranstaltung auf dem Wagenplatz in Rostock

Am 04. August 2019 werden wir auf dem Wagenplatz in Rostock sein, um die Gefangenen-Gewerkschaft und unsere Unterstützungsarbeit vorzustellen. Vor allem wollen wir über die Kämpfe der Gefangenen aus der JVA Bützow, die daraus resultierende Repression und natürlich auch über die Möglichkeiten der Solidarität mit den kämpfenden Gefangenen sprechen. Kommt also gerne vorbei!

12 Uhr    l   Wagenplatz    l   Rostock

Flyer:

Zustände in der JVA Bützow – wie sich Gefangene wehren

Uns erreichten wieder Nachrichten aus der JVA Bützow – immer mehr Gefangene wollen zu Wort kommen und die Missstände an die Öffentlichkeit bringen. Im Folgenden eine Liste mit Beschwerden der Gefangenen – gegen jede einzelne Beschwerde haben die Gefangenen in Form von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung, Strafanträgen oder Dienstaufsichtsbeschwerden rechtliche Schritte eingeleitet.

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JVA Bützow: Rundbrief zum kurdischen Hungerstreik von Bediensteten vernichtet, massive Datenspeicherung von Angehörigen der Gefangenen, marode Teilanstalten, Rassismus und Folter durch Bedienstete

Bevor wir auf die Überschrift dieser Veröffentlichung eingehen, an dieser Stelle vorab erst einmal „positive“ Nachrichten: wir haben, nachdem auch in dieser JVA der Schriftverkehr zwischen uns und Gefangenen unterbunden wurde, wieder Kontakt zu Gefangenen aus der JVA Bützow. In diesem Zuge möchte vor allem Andreas Bach, Gefangener der JVA Bützow, zu Wort kommen:

Nunmehr ist es für mich wichtig, einen Dank auszusprechen an alle Unterstützer, Mitstreiter und Gewerkschaftler. Insbesondere bedanke ich mich für die zahlreichen Zuschriften und Karten, die nicht nur aus dem Bundesgebiet zu mit strömten. Leider ist es mir kaum möglich allen auch zeitnah zu antworten, da es oft an Porto fehlt. Deshalb sei allen Lesern ein herzlicher solidarischer Gruß gereicht (…). Ein großen dank Euch allen, es wird nicht dazu kommen, dass mich diese JVA Bützow bricht, sie stärkt mich eher Tag für Tag, ihr die Stirn zu bieten und Stärke zu zeigen – dies ist mehr Resozialisierung als ein Knast es propagieren kann“.

Mehr „positives“ gibt es allerdings nicht zu berichten, denn die Nachrichten, die wir nun wieder aus der JVA Bützow erhalten, sind alles andere als das. Heute folgt ein erster Bericht, allerdings wissen wir, dass uns die nächsten Tage noch mehr Informationen von Gefangenen erreichen werden. Wir werden diese dann, sobald sie eingetroffen sind, veröffentlichen.

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Knastregeln befolgen in der Hoffnung auf mildere Behandlung oder frühere Entlassung?

Der folgende Bericht von Christian Schliewe, Gefangener der JVA Bützow, zeigt, dass eine totale Anpassung im Knast an vorherrschende Regeln offensichtlich nicht dazu führt, dass der*die Gefangene nicht sanktioniert, repressiv behandelt oder gar früher entlassen wird. Selbst für diejenigen, die in ihrer Haftzeit strategisch denken wollen, sich also zum Beispiel den Regeln und Bediensteten beugen, haben davon oft nicht den Nutzen, den sie sich erhoffen. Im Gegenteil.

Aus dem Bericht geht eindeutig hervor: selbst, wenn sich Gefangene absolut angepasst verhalten, sehen sie sich mit massiver Repression, Erniedrigung und Bestrafung konfrontiert. Auf Dauer macht das viele komplett kaputt. Christian fragt sich mittlerweile, ob nicht genau das auch die Motivation von der totalen staatlichen Institution sein könnte…..

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JVA Bützow: Engagierte Gefangene mit massiver Repression konfrontiert

Andreas Bach, aktiver Gewerkschaftler in der JVA Bützow kämpft seit einiger Zeit für verbesserte Haftbedingungen in der JVA Bützow. Er und seine Mitstreiter fordern unter anderem:

  • Eingliederungsgeld/Entlassungsgeld; Begründung: „Der Entlassene wird wie nach einem Raubzug mit runtergelassener Hose als Pleitegeier entlassen, oft nur mit einer Reisetasche oder einem blauen Müllsack. Er rafft sich mit ein paar Euro zum Arbeitsamt, um seine Anträge zu stellen, die dann mindestens 4-6 Wochen in der Bearbeitung liegen. Ohne Geld jedoch keine Wohnung, keine erste Miete und die Kaution. Ohne Wohnung keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Leistungen vom Arbeitsamt oder gar einen Job. Die Schlinge nach der Entlassung zieht sich abermals enger und der soziale Abstieg ist umso gravierender, da dieser von staatlicher Seite eingeleitet worden ist und man den Inhaftierten regelrecht ins Nichts entlässt (…)“*,
  • mehr Aufschluss, weniger Einschluss,
  • Lockerungen, Entlassung auf 2/3 der abgesessenen Strafhaft,
  • in dem Zusammenhang mehr Personal, welches Ausführungen, Ausgänge und mehr Aufschluss gewährt.

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Schwanger im Knast – Bericht einer ehemaligen Gefangenen aus der JVA Bützow …

Folgenden Bericht einer vor drei Tagen entlassenen Gefangenen veröffentlichen wir, um die Zustände hinter Gittern für Schwangere aufzuzeigen:

Mein Name ist Nicole, ich bin 27 Jahre alt und komme aus Greifswald. Ich bin am 18.06.2018 selbstständig zur Haft angetreten. Zu der Zeit war ich in der 17. Woche schwanger. Am 19.06.2018 habe ich einen Antrag auf Haftunterbrechung zur Entbindung bei der Staatsanwaltschaft Stralsund (StA HST) gestellt. Laut Aussage der StA ist so etwas zum Mutterschutztermin möglich, der bei mir der 05.10.18 war. Ich habe den Antrag selbst gestellt und geschrieben, da ich auf Aussage von der Abteilungsleiterin Triebke auch in der JVA entbinden könnte, wenn ich den Antrag nicht stelle.

Vor der Inhaftierung war ich beim Feindiagnostiker der sagte, dass alles super ist und ich gesund sei. Am 26.06.18 war ich das erste Mal beim Frauenarzt in Gütrow, die mich dann zum Kontrolltermin beim Feindiagnostiker nach Rostock schickte, wo ich am 07.07.18 war. Dort sagte man mir, dass mein Kind ein erweitertes Nierenbecken hat, was man beobachten müsse. Die erste Zeit waren die Frauenarzt Termine regelmäßig – ab dem 23.07.18 allerdings nicht mehr. Da wurden erst Termine von der Anstalt nach langem Betteln meinerseits gemacht. Von August bis Ende September war ich nur ein Mal beim Frauenarzt.

Ich habe mehrmals bei Frau Triebke bezüglich des Antrags bei der StA nach dem Stand der Dinge gefragt. Daraufhin sagte sie mir, ich müsse von hier drin einige Papiere von Ärzten draußen besorgen, was ich innerhalb einer Woche auch tat und dann Frau Triebke gab. Ich habe sie mehrere Wochen gefragt, was mit meinem Vollzugsplan ist, da dieser mir nach 8 Wochen zusteht. Ihre Worte daraufhin: „Brauchen sie nicht, sie gehen eh nach hause, das sieht super aus“. Wegen dieser Aussage habe ich dann auf die Antwort der StA gewartet und jeden Tag nachgefragt, ob was kam. Am 17.09.18 sagte mir Frau Triebke, dass ich packen kann, ich würde wohl am 18.09.18 nach hause gehen dürfen, da würde auch der Brief der StA auch ankommen. Also tat ich das. Am 18.09.18 kam der Brief auch, aber nicht mit einer Zusage, sondern einer Ablehnung, da ich § 455 StPO nicht erfüllen würde. Ich stand da mit nichts und der Entbindungstermin (16.11.18) rückte näher. Frau Triebke war dann eine Woche nicht in der JVA und als sie den Dienst wieder antrat, entschuldigte sie sich mehrmals für ihr Versprechen – half mir natürlich nicht. Am 26.09.18 haben wir dann den Vollzugsplan erstellt, wo mir Lockerungen nach §§ 38 und 42 zugesichert wurden. Dies hat auch geklappt. Am 01.10.18 war ich das erste Mal für 4 Stunde begleitet draußen.

Am 08.10.18 war ich zur Kontrolle beim Frauenarzt, wo sie feststellte, das mein Muttermund verkürzt war, was aber im Juli auch schon mal festgestellt wurde. Darauf bin ich ins Krankenhaus nach Güstrow zur Abklärung gefahren, dort sagte man mir, das sei nicht so schlimm (…). Darauf wurde ich wieder in die JVA zurück gebracht. Meine Ausgänge für Oktober konnte ich dann alle nicht machen, da Frau Triebke der Meinung war, es wäre zu gefährlich. Ich habe dann von hier alle nötigen Aufträge zur Ausstattung des Kindes gestellt (…).

Am 26.10.18 haben morgens um 5 Uhr die Wehen eingesetzt. Ich bin selbstständig mit dem Krankenwagen ohne Beamten ins Krankenhaus nach Güstrow gefahren. Ich hatte auch keine Überwachung, weil ich laut Vollzugsplan ab Entbindung alleine ins Krankenhaus durfte. Dort habe ich bis zum 27.10.18 mit den Wehen gekämpft, der Muttermund war drei Zentimeter geöffnet. Danach war plötzlicher Wehenstopp. Ich habe den ganzen Tag gebettelt, das ich wenigstens einen Wehentropf bekomme, aber die neue Schicht (Ärztin) wollte mir keinen geben, obwohl die frühere Schicht es angeordnet hatte. Am 27.10.18 wurde ich dann nochmal untersucht, woraufhin die Ärztin sagte, es sei alles super. (…) So bin ich am 27.10.18 in die JVA zurück. An diesem Tag sagte mir die Hebamme, dass das CTG nicht so gut sei, der Kleine sei zu schläfrig. Darauf sagte aber die Ärztin, dass sei nicht so wild, wir sollen alle 2 Tage zur Kontrolle kommen. Am 30.10.18 war ich dann beim Kontrolltermin. Ich habe seit dem 28.10.18 über Schmerzen im Unterbauch geklagt, woraufhin niemand was gemacht hat, nicht mal der Arzt hier. Am 30.10.18 sagte man mir, dass das CTG nicht gut sei, das Kind sei zu ruhig und schickten mich aber, obwohl ich sagte, dass ich Schmerzen habe, in die JVA zurück.

Ab dem 31.10.18 habe ich dann andauernd das Gefühl gehabt, in die Hose gemacht zu haben, aber es interessierte niemanden. Die Schmerzen wurden schlimmer, ich bekam nur Paracetamol. Am 01.11.18 war ich zum Ausgang mit einer Beamtin draußen, wo ich merkte, dass es schlimmer wird. Gegen 16:30 Uhr teilte mir dann die Abteilungsleiterin mit, dass die Staatsanwaltschaft plötzlich genehmigt hatte, dass ich ab der Entbindung nach Hause und draußen mit meinem Kind auf einen Mutter-Kind-Platz in Neustrelitz warten könnte. 15 Minuten später ist mir auf den Freistundenhof die Fruchtblase geplatzt, woraufhin die Beamten einen Krankenwagen riefen. Ich bin erst nach einer langen Diskussion ins Krankenhaus gefahren, weil die Sanitäter meinten, ich könnte auch in der Zelle entbinden.

Angekommen im Krankenhaus ging es recht schnell und ich habe um 19:14 Uhr entbunden. Ich hielt meinen Sohn in den Händen, er gab keinen Ton von sich, er war im ganzen Gesicht blau. Die Ärzte haben ihn dann knapp 1 ½ Stunden reanimieren müssen. Nach einer Weile kamen die Ärzte und sagten, er sei leider zu instabil, es würde nichts bringen, Ihn an den Maschinen zu lassen – er hätte keine Überlebenschancen. Er hatte am ganzen Körper Einblutungen – ohne Maschinen konnte er nicht atmen. Ich musste dann die Entscheidung treffen, ob die Maschinen abgestellt werden sollen. Er öffnete seit der Geburt nicht einmal die Augen oder schrie. Um 22:35 Uhr habe ich die Maschinen abstellen lassen – er ist um 22:40 Uhr verstorben. Ich wusste weder wohin mit mir, noch sonst irgendwas.

Am 02.11.18 kam Frau Triebke zu mir ins Krankenhaus. Der erste Satz von ihr war „Wollen sie noch ein Kind?“, danach hat sie mir gleich gesagt, meine Lockerung sei erloschen und das sie mir gleich einen Beamten mitgebracht hätte zur Überwachung. Zum Schluss gab sie mir bekannt, dass die Vereinbarung mit der StA nicht mehr gilt. Trotz dessen, das mein Kind noch auf dem Kreißsaal lag, damit ich mich in Ruhe verabschieden kann, sollte ich entweder ins HKH oder in die Warnowklinik. Dies verneinte ich, denn es stand mir zu, mich zu verabschieden. Am 03.11.18 bin ich dann in die JVA zurück und habe mein Kind zur Obduktion freigegeben. Ich kann überhaupt nicht beschreiben, wie ich mich gefühlt habe. Am 05.11.18 habe ich dann selbstständig beim Landgericht und StA HST angerufen und die neue Situation mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich Haftunterbrechung zur Beerdigung und zum Trauern beantragt, was auch wieder abgelehnt wurde. Ich habe dann den Termin beim Bestatter sowie für die Beerdigung mit der Beamtin Möhr gemacht, die mich in dieser Zeit sehr unterstützt hat. Sie hat auch dafür gesorgt, dass ich mit einer Psychologin sprechen kann. Die Anstalt selbst hat das alles nicht interessiert.

Am 13.11.18 habe ich meinen Sohn beerdigt. Nach der Beerdigung habe ich entschieden, dass ich arbeiten möchte, zur Ablenkung. Ich musste alleine meinen Mutterschutz aufheben lassen und selbstständig einen Termin beim Frauenarzt machen. Dafür, dass ich alles allein und selbstständig machte und von niemanden aus der JVA Unterstützung bekam, wurde ich von den Beamten auch noch beschimpft.

Nachdem ich dann endlich arbeiten durfte, hieß es, ich solle in die Verwaltung gehen, um mich für die Lockerung zu erproben. Frau Triebke hatte in dem Zusammenhang versprochen, dass ich Weihnachten draußen schlafen könne, dann hieß es vor ihrem Urlaub im Dezember, dass ich das vergessen kann. Herr Kampke hatte Vertretung bei uns und hat dann alles zum Laufen gebracht, sodass ich seit dem 15.12.18 regelmäßig draußen schlafe, denn ich habe am 28.01.19 2/3 und werde entlassen. Ich hätte nie gedacht, soviel Misst in der Haft zu erleben und soviel um alles alleine kämpfen zu müssen. Man bekommt hier als Schwangere keine Unterstützung und Hilfe, eher noch Vorwürfe, Verspottung und Steine in den Weg gelegt. Hätte man meine Aussagen zu meiner Gesundheit ab dem 26.10.18 ernst genommen, dann wäre mein Sohn nicht verstorben. Denn durch den offenen Muttermund und den psychischen Stress in der Schwangerschaft hat sich ein Riss der Fruchtblase zugezogen und wahrscheinlich hat mein Kind eine Blutvergiftung bekommen. Ganz genau weiß ich aber nicht, woran mein Kind gestorben ist, weil ich auf den Obduktionsbericht keinen Zugriff habe. Alle Ämter fühlen sich nicht angesprochen und nicht zuständig. Keine Schwangere, auch wenn sie straffällig geworden ist, hat so ein Verhalten verdient. Ich habe so eine Hilflosigkeit noch nie erlebt. Hier in Bützow ist die medizinische Versorgung das letzte, man muss wochenlang betteln, dass man zum Arzt kommt – als Schwangere erst recht. (…)

Anscheinend hat die JVA Bützow aus meinen Fall auch nicht gelernt, denn wir haben seit 4 Wochen wieder eine Schwangere hier, die im 8. Monat ist und an einer Risikoschwangerschaft leidet. Sie sollte alle 2 Tage zur Kontrolle – nichts passiert.

Das Frauen in der Gesellschaft strukturell benachteiligt sind, ist vielen Menschen bewusst. Insbesondere schwangere Frauen erleben immer wieder die diskriminierenden Verhaltensmuster, sei es von der breiten Gesellschaft, in Krankenhäusern, auf der Arbeit oder auch in ihrem engeren Umfeld.

Wenig beachtet werden allerdings schwangere Frauen in Haft – ihre Situation ist um einiges verschärfter als die der Frauen außerhalb der Anstaltstoren. Sie sehen sich mit ständiger Diskriminierung, Repression, Unterdrückung, Schikane, Verspottung, Vorwürfen und Vorurteilen konfrontiert und haben aufgrund der Verhältnisse innerhalb der totalen staatlichen Institution ‚Knast‘ kaum die Möglichkeit, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Nicht sie entscheiden, wann, wo und wie das Kind geboren wird und was mit ihrem Körper in der Schwangerschaft passiert, sondern der Knast. Die breite Öffentlichkeit interessiert das nicht.

Uns allerdings schon und wir wissen uns zu wehren.

– Aufruf zur Demonstration zur Frauen-JVA Cheminitz am 09.März 2019 –