„Aktionstage Gefängnis“

Im Rahmen der „Aktionstage Gefängnis“ hat Markus Richter (Bild zweite Person von links), ehemaliger Gefangener der JVA Neumünster und engagierter Gewerkschaftler, am 21.09.18 auf dem Podium darüber diskutiert, ob die medizinische Versorgung hinter Gittern ausreichend ist. Von ihm das klare Statement: nein, ist sie nicht! Gefangene werden bei Krankheiten nicht behandelt sondern mit irgendwelchen Medis, meist Schmerzmitteln, abgespeist, werden von Ärzten nicht ernst genommen und sowieso kann der*die Gefangene sich glücklich schätzen, wenn überhaupt mal ein Arzt vor Ort ist. Damit wollen sich die Gefangenen aber nicht zufrieden geben – und organisieren sich, u.a. deswegen, gewerkschaftlich.

Markus Richter ist entlassen und engagiert sich nun draußen weiterhin für die Gefangenen.
Diejenigen, welche in der JVA Tegel sitzen, werden wir  als Soligruppe heute besuchen. Jaaaaa, richtig gelesen: wir haben heute eine Veranstaltung IN der JVA Tegel!
Wir werden mit den Gefangenen darüber diskutieren, ob die medizinische Versorgung bei ihnen im Knast ausreichend ist – laut Thorsten Luxa Leiter, Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzugs Berlin (siehe Bild), läuft im Berliner Vollzug „alles super“…..
Wir haben anderes gehört und schauen uns das heute mal an…..

Bericht folgt.

Repression in der JVA Neumünster nimmt neue Dimensionen an

Die Nachrichten aus der JVA Neumünster werden von Tag zu Tag schockierender. Dieses Mal trifft die massive Repression Erwin Fichtl. Erwin hat zwei Kinder, zu denen er regelmäßig Kontakt haben möchte. Außerdem leidet er unter ADHS, weswegen er regelmäßig Medikamente braucht.

Um mit seinen Kindern Kontakt zu halten, hatte er sich ein Handy im Knast besorgt. Außerdem konsumiert er regelmäßig Marihuana, was ihm, so er selbst, wegen seiner Erkrankung gut tut.

Weil das Handy, sowie 0,4 Gramm Marihuana bei ihm in der Zelle gefunden worden sind, befindet er sich derzeitig seit 4 Wochen im Einschluss, davon war er eine Woche im sogenannten „Bunker“ (besonders gesicherter Haftraum), die Freistunde muss er seitdem auch alleine verbringen. Zusätzlich wurde ihm seine Arbeit weggenommen – um die massive Isolation zu gewährleisten.

Ich habe ADHS und mein Arzt hier hat in meiner Gefangenenakte geschrieben, dass wegen meiner Krankheit mein Einschluss aufgehoben werden muss (…) aber meiner Abteilungsleiterin Frau Ziegenhagen ist das egal“, so Erwin. „Beamte drohen mir, das Leben schwer zu machen“, so wird ihm zum Beispiel der Kontakt nach außen zunehmend erschwert: „meine Post wird von den Beamten ständig in den Müll geschmissen“ und bei Besuch muss „ich immer eine Leibesvisite über mich ergehen lassen“. Unter der Unterbindung der Kontakte nach draußen leidet nicht nur Erwin, sondern auch seine Angehörigen, wie zum Beispiel seine Mutter.

Ich bin zu 70 % behindert, mir fehlen zwei Finger und ich habe starke Schmerzen, meine Nerven in der rechten Hand sind kaputt und ich brauche Medikamente“. Wenn er in der Isolationshaft allerdings nach seinen Medikamenten fragt, antworten die Beamten zunächst mit Schikanen. Seine Bettwäsche und Privatkleidung wird des Öfteren einfach nicht gewaschen, Erwin muss dann tagelang in dreckiger Kleidung und Bettwäsche verbringen.

Ich bin nervlich und seelisch am Ende (…), ich habe Angst vor den Beamten, weil die mit mir machen was sie wollen und ich nichts machen kann.“

Erwin wird massiver Repression ausgesetzt, total isoliert und schikaniert. Aus der JVA Neumünster erreichen uns in letzter Zeit des Öfteren vergleichbare Nachrichten, allerdings ist zunehmend zu erkennen, dass die Repression neue Dimensionen annimmt: die kleinsten Widerstände oder Normbrüche werden mit totaler Isolation, Schikane und medizinischer Unterversorgung beantwortet.

Zustände, die für uns nicht hinnehmbar sind. Die Gefangenen werden sich dagegen wehren – wir werden sie unterstützen.

Zeigt Erwin, dass er nicht alleine ist und schreibt ihm:

Erwin Fichtl I Boostedterstr. 30 I 24534 Neumünster

Schreibt der JVA und dem Justizministerium und fordert die sofortige Beendigung der Repression gegen Erwin, Martin und Olaf!

Justizvollzugsanstalt I Postfach 1809 I 24508 Neumünster

Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein I Lorentzendamm 35 I 24103 Kiel

Werdet kreativ – zuständigen Ministerien und Verwaltungen kann begegnet werden.

 

Wieder Nachrichten über Repression in der JVA Neumünster

Der engagierte Gewerkschaftler Olaf Lauenroth wird derzeitig durch die JVA Neumünster mit massiver Repression konfrontiert.

Ich hatte vor anderthalb Wochen (Mitte Juli 2018; Anmerk. Soligruppe) die JVA per schriftlichem Antrag darauf hingewiesen, dass diverse GG/BO Mitglieder auch in der JVA Neumünster einsitzen und darum gebeten, dass diesen es ermöglicht werden sollte, sich von Zeit zu Zeit zu versammeln, um die gemeinsamen Aktivitäten durchführen zu können“.

Auch wir haben Anfang des Jahres von der JVA die Zulassung von Gewerkschaftsversammlungen eingefordert, nachdem uns die JVA schriftlich mitgeteilt hatte, dass sie den Forderungen der Gefangenen, u.a. aufgrund von Personalmangel, nicht nachkommen können. Auf unseren Vorschlag, die Gefangenen dann selbstorganisiert und -bestimmt für ihre Rechte kämpfen zu lassen und deswegen Versammlungen zu ermöglichen, wurde nicht reagiert.

Anders bei Olaf: die JVA beantwortet seine Aktivitäten (innerhalb der GG/BO) mit massiver Repression.

So wurde ihm das passive Wahlrecht zur Wahl der Interessenvertretung der Gefangenen (IVG) entzogen, weil er angeblich „einen negativen Einfluss auf andere Gefangene ausübt“. So schreibt die JVA selbst:

Sie wurden Mitte November 2017 zum IVG-Vertreter des Hafthauses C-Süd gewählt. Das von Ihnen vorgelegte Protokoll der 1. Sitzung der IVG, spiegelte inhaltlich nicht die tatsächlichen Ergebnisse der 1. Sitzung wieder. Sie stellten darin Kompetenzen einzelner Mitarbeiter in Frage bzw. machten ‚Kampfansagen‘ und provozierten. (…) Diese Form von Protokollen hat mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nichts zu tun und übt auf ihre Mitgefangenen einen schädlichen Einfluss aus.“

Damit aber noch nicht genug. Um Olaf von anderen Gefangenen zu isolieren, verweigern sie ihn Arbeit, Ausbildung, Fortbildungen und Schulungen, mit der Begründung:

Bei ihnen liegt eine gutachterlich diagnostizierte Störung vom Typ eines Querulantenwahns sowie vom Verfolgungswahn vor, die (…) Ihre Integration in den Normalvollzug bisher nicht zuließ. So scheiterte aktuell ein Arbeitseinsatz in der Bücherei daran, dass sie trotz eingehender Belehrung den dortigen Computer missbräuchlich dazu nutzten, für andere Gefangene Beschwerden zu schreiben. (…) Sie haben Herrn Nonow (…) mitgeteilt, (…) dass Sie sich nicht an die vorher ausdrücklich mitgeteilten ‚Spielregeln‘ gehalten haben. Sie würden jedoch auch künftig in ähnlichen Situationen so handeln, da dieses ihr Naturell sei und sie keine Angst vor Restriktionen hätten bzw. diese in Kauf nehmen. Diese Uneinsichtigkeit, verbunden mit ihrer offenkundigen Aversion gegen die Vollzugsbehörde lässt konkret befürchten, dass Sie auch künftig die Arbeit der Interessenvertretung in ähnlicher Weise missbrauchen würden“.

Abschließend fordert die JVA ihn noch auf, seine „Persönlichkeitsproblematiken nachhaltig zu bearbeiten“.

Querulantenwahn“ als „Begründung“, Olaf zu isolieren und seine (gewerkschaftliche) Arbeit zu behindern? Offensichtlicher kann die JVA nicht eingestehen, dass sie mit der rebellierenden Gefangenen kurzen Prozess macht und sie von der Bildfläche anderer Gefangener verschwinden lassen will um einen kollektiven, widerständigen Zusammenschluss von Gefangenen zu verhindern.

Massive Repression, wenn Gefangene sich nicht einschüchtern lassen:

denn obwohl Olaf an einer Form von Arbeit teilnehmen will und sein zuständiger Arzt auch keine Einwände dagegen hat, wird ihm die Arbeit, aufgrund seiner angeblichen psychischen Störung, verweigert. Zusätzlich wird ihm die Aushändigung des Grundgesetzes verwehrt, ebenso wurden ihm Hebräisch-CD‘s weggenommen, die er für einen Fernkurs benötigte. Von seiner Frau bekommt er seit Monaten keine Post mehr, obwohl diese ihm mitteilte, dass sie etliche Schreiben und Pakete abgeschickt hatte. Weil er nicht arbeiten darf, bekam er außerdem Taschengeld – dieses wurde ihm ebenfalls gestrichen.

Für uns ist eindeutig: Gefangene, welche sich für ihre Rechte einsetzen, sich mit anderen Gefangenen zusammen schließen und versuchen, sich gegen die Verhältnisse zu wehren, werden isoliert, verwahrt und schlussendlich, um die Isolation und Verwahrung zu begründen, als psychisch krank deklariert.

Olaf ist seit Jahren aktiver Gewerkschaftler, er setzt sich für andere Gefangene ein und lässt sich von der JVA nicht einschüchtern. Der JVA ist er offensichtlich ein Dorn im Auge.

Wir werden Olaf in seinen Kämpfen unterstützen und fordern die JVA nochmals auf, stellvertretend für die GG/BO, Gewerkschaftsversammlungen in der JVA zuzulassen. Ebenfalls fordern wir:

  • sofortige (und rückwirkende) Aufhebung Olafs psychiatrischer Diagnose,

  • freie Arbeitsplatzwahl,

  • sofortige Aushändigung seiner privaten Gegenstände wie CD‘s,

  • Zugang zu von ihm geforderten juristischen Mittel,

  • sofortige Aushändigung des gesamten an ihn gerichteten Schriftverkehrs,

  • keine Unterbindung seiner Kämpfe!

Wir hier draußen werden auf jeden Fall nicht locker lassen und zeigen uns jederzeit solidarisch mit Olaf. Damit seine und unsere Forderungen Gehör finden, brauchen wir allerdings Unterstützung von vielen, deswegen:

Schreibt Olaf und sendet ihm solidarische Grüße!

Olaf Lauenroth I Boostedterstr. 30 I 24534 Neumünster

Schreibt der JVA und dem Justizministerium und fordert die sofortige Beendigung der Repression gegen Olaf!

Justizvollzugsanstalt I Postfach 1809 I 24508 Neumünster

Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein I Lorentzendamm 35 I 24103 Kiel

Werdet kreativ – zuständigen Ministerien und Verwaltungen kann begegnet werden.

Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA und mit den kämpfenden Gefangenen der GG/BO!

Heute beginnt der Streik der Gefangenen in den USA. Deswegen werden wir ab 17 Uhr vor  vor dem US-Konsulat in Leipzig demonstrieren – gegen die Knastsklaverei, und in Solidarität mit dem Gefangenenstreik!

Auch in Deutschland gilt die Zwangsarbeit in Verbindung mit einem Hungerlohn, die GG/BO fordert schon seit ihrer Gründung die Abschaffung des Zwangs und den Mindestlohn. Aber im Knast läuft nicht nur alles rund um die Arbeit schief.

Im folgenden ein Erfahrungsbericht von Martin Marggraf, aktiver Gewerkschaftler in der JVA Neumünster, über die Gründe seiner Arbeitsverweigerung:

„Ich verbüße momentan eine Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung auf Station C1 in der JVA Neumünster. Am 21.12.2017 erhielt ich einen Vollzugs- und Eingliederungsplan. In diesem wird von einer voraussichtlichen Entlassung zum 2/3 Termin am 09.09.2018 ausgegangen. Natürlich bei aktiver Mitwirkung meinerseits – d.h. Teilnahme an der Gewaltstraftätertherapie und Bearbeitung der Alkoholproblematik (danke, lieber Gutachter!).

Zur Vorbereitung von Lockerungen wurden Ausführungen gewährt. Ich hatte dann 2 Ausführungen, am 7.3. und am 2.5., die beanstandungsfrei verliefen. Am 7.3. erhielt ich von der Suchtberatung eine Bescheinigung über meine erfolgreiche Teilnahme, in der steht, dass ich bis auf wenige Ausnahmen kein Problem mit dem Suchtstoff Alkohol habe und dass die Gespräche eingestellt werden können.

Zwischenzeitlich hatte ich auch mit der Anti-Gewalt-Therapie (AGT) begonnen. Da am 21.3. mein Vollzugsplan fortgeschrieben werden sollte, ich ihn aber im April noch nicht hatte, bat ich per Antrag um zeitnahe Fortschreibung, da davon Lockerungen abhängig sind. Der Abteilungsleiter versicherte mir, ich würde ihn bald bekommen und ich könnte schon Begleitausgänge mit einem Beamten wahrnehmen. Den Vollzugsplan habe ich übrigens bis heute (16.8.) nicht und auch keinen einzigen Begleitausgang – 6 Termine in Folge wurden abgesagt. Entweder war aufgrund von plötzlichen Arztfahrten kein Personal da, oder es hat sich ganz zufällig ein Beamter krank gemeldet.
Einmal wurde sogar behauptet, ich hätte keinen AGT Termin beantragt, daraufhin wurde dies als Therapieabbruch behandelt und mir wurden Ausgänge komplett verweigert.
Zum Glück konnte ich das klären, der Antrag ist wohl verloren gegangen….

AGT habe ich am 9.8. erfolgreich abgeschlossen. Somit liegen alle Voraussetzungen für alleinige Ausgänge oder offenen Vollzug vor. Auf die Idee kommen die aber gar nicht. Klarer Verstoß gegen §9 Abs. 3 LStVollzG SH – Lockerungen zur Erreichung des Vollzugszieles. Ich werde entlassen ohne Wohnung, mit kaputten Schuhen und einer handvoll Klamotten, die mir kaum noch passen. So sieht hier Resozialisierung aus – danke für nichts!

Das waren leider nicht die einzigen Missstände. Seit April werden mir auf den Lohnscheinen plötzlich sogenannte ‚Ersatzruhetage‘ abgezogen, die dann mal eben 40-50 Euro weniger Nettolohn pro Monat bedeuten.

Heute bat ich im Büro darum, ein Schreiben per Fax zu schicken, da es sich um eine Fristsache handelte – Post hätte zu lange gedauert. Der Beamte sagte, er fragt gleich den Abteilungsleiter, kam dann nach einigen Minuten mit meinem Schreiben in der Hand zu mir und teilte mit, der Abteilungsleiter hätte ‚nein‘ gesagt. Ich warf das Schreiben in den Müll und sagte, ‚dann hab ich halt Pech gehabt‘. Etwas später ging ich dann ins Büro und sagte, dass ich nach all dem, was hier in der letzten Zeit abgelaufen ist nicht mehr bereit bin, der Anstalt meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen – also Kündigung meines Hausarbeiter Jobs. Der Beamte nahm dies zur Kenntnis und sagte, er würde es weiterleiten. Ich ging dann im Freizeitraum mit anderen Gefangenen Karten spielen.
Nach ca. 5 Minuten kam der Beamte herein mit den Worten : ‚Stellen Sie keine Fragen aber ich soll sie einschließen und sie können sich als abgelöst betrachten‘. Daraufhin bat ich mündlich um richterliche Entscheidung nach §109. Der Beamte erwiderte ‚Dann machen sie das, aber ich soll sie trotzdem einschließen‘.

Gesagt, getan, ich wurde eingeschlossen. Ohne Angabe von Gründen. Eine knappe Stunde später war Abendkostausgabe. Die Tür ging auf, eine andere Beamtin begrüßte mich, ich nahm das Essen entgegen und fragte, was denn nun mit der richterlichen Entscheidung sei. Sie wusste angeblich von nichts und sagte, sie klärt das. Tür wieder zu. 5 Minuten später schließt der Abteilungsleiter die Tür auf und fragt ‚Was gibt’s denn für Probleme?‘Ich fragte, warum ich eingeschlossen wurde. Er behauptete lachend ‚Nein, das hat der Kollege falsch verstanden, alles gut.‘…

Man mag davon halten was man will, ich glaube ihm jedenfalls nicht und werde weiterhin die Arbeit verweigern, aber trotzdem immer ruhig und höflich sein. Im Idealfall bin ich ja eh in 2 Wochen draußen. “

Zeigt eure Solidarität mit allen streikenden Gefangenen weltweit, indem ihr Anstalten, Ministerien, Konsulaten und Senaten Protestschreiben schickt.

Schreibt den Gefangenen eure solidarischen Grüße.

Kontaktiert die Soligruppen der Gefangenen-Gewerkschaft und alle anderen Soligruppen, welche Gefangene unterstützen. Bringt euch in die Kämpfe ein, teilt eure Hafterfahrungen oder die Erfahrungen Angehöriger mit.

Support prisoners and prison fights. Worldwide.

Telefone funktionieren nicht, vermehrter Einschluss, Repression gegen aktive Gewerkschaftler – das ist Resozialisierung in der JVA Neumünster

Die Telefonkosten für Gefangene sind erheblich teuer als die Preise, die Menschen draußen fürs telefonieren ausgeben. Deswegen haben etliche Gefangene bei der JVA Neumünster Beschwerden gegen die viel zu hohen Telefonpreise eingereicht. Anstatt aber die Preise zu senken, reagiert die JVA Neumünster auf eine andere Art: vier von sieben Tagen funktionieren die Telefone gar nicht, sind also komplett abgeschaltet, und an an den Tagen, an denen sie „funktionieren“, wurden die Telefonzeiten stark begrenzt.
Die Beschwerden der Gefangenen waren klar formuliert: sie forderten eine Senkung der Preise, nicht das Ausschalten oder die Begrenzung der Telefone. Deswegen können wir die Reaktion der JVA nur als absolute Schikane, aber auch als repressive Maßnahme werten.

Gleichzeitig vermehrt sich nämlich auch wieder der Einschluss in der JVA Neumünster. Seit drei Tagen sind die Gefangenen durchgehend eingeschlossen, davor waren sie es aber auch schon vermehrt, also immer für mehrere Stunden, an denen sie eigentlich aufgeschlossen hätten werden müssen.
Begründet wird der Einschluss durch die JVA mit „Personalmangel“. Ein aktiver Gewerkschaftler aus der JVA Neumünster erklärt, wie es zu diesem Mangel kommen kann:
„Seit das Wetter schöner geworden ist, verbringen die Beamten anscheinend lieber ihre Zeit draußen, als dass sie uns aufschließen.“
Eben dieser Gefangene hat sich von der JVA auch sagen lassen müssen, dass seine Lockerungen entzogen werden, wenn er seine Tätigkeiten innerhalb der GG/BO nicht aufgibt.

Es ist also offensichtlich: die JVA reagiert mit massiver Repression, um die Gefangenen klein zu halten. Der Kontakt nach draußen wird durch die eingeschränkte Telefonnutzung unterbunden, die Organisierung im Knast durch den vermehrten Einschluss ebenfalls. Gefangenen, welche sich aktiv engagieren, wird mit dem Entzug von Lockerungen gedroht. Das ist Resozialisierung in der BRD: Menschen zu einem angepassten Verhalten zwingen, sie mundtot machen, Widerstand brechen.
Nicht mit uns! Wir werden die Gefangenen weiterhin bei ihren Kämpfen unterstützen und bereiten nächste Schritte vor.

JVA Neumünster: Gefangener angegriffen aufgrund Hetze durch Beamten

Es scheint, als ob die JVA Neumünster neue Methoden der Repression nutzt, welche uns bis vor Kurzem (jedenfalls aus diesem Knast) noch nicht bekannt waren: Gefangene werden durch einen Beamten gegeneinander aufgespielt, weshalb es zu einem körperlichen Angriff unter den Gefangenen kam. Die JVA scheint sich dafür nicht zu interessieren.

Den konkreten Fall schilderte uns ein Gefangener im März 2018. Aufgrund der Befürchtung, noch mehr Repression erleiden zu müssen, möchte er anonym bleiben:

„Ich wurde von 4 Gefangenen in der Stationsküche angegriffen. Ich fragte sie warum, die Antwort war, dass ein Beamter der Anstalt anderen Gefangenen gesagt hätte, dass ich mich über sie beschwert hätte – was nicht stimmt-, und das die Rache dafür wäre. Ich habe die Sache bei der Abteilungsleitung gemeldet. Sie hat mich nicht ernst genommen. Ich sagte, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen möchte. Mir wurde ‚ans Herz gelegt‘, es nicht zu tun. Ich werde ignoriert und eingeschüchtert von Gefangenen und seitens der Anstalt.“

Mittlerweile hat sich die Lage unter den Gefangenen beruhigt – der Konflikt wurde geklärt, körperliche Angriffe gibt es nicht mehr. Der benannte Beamte wurde in ein anderes Haus verlegt – wir vermuten, um den Gefangenen, welcher sich gegen ihn wehren wollte, klein zu halten und Widerstand zu vermeiden.
Der betroffene Gefangene hat seitdem allerdings keine Ruhe. Am 25. April 2018 schrieb er uns:

„Jedoch habe ich, seit ich die Sache gemeldet habe, von Seiten der Beamten oder der JVA ständig Schikanen auszuhalten. Sie zeigt sich in so vielen Kleinigkeiten (…).“

So wird er zum Beispiel jede freie Minute, die er mit anderen Gefangenen verbringen könnte, weggeschlossen. Frische Wäsche, welche ihm seine Familie in die Anstalt bringt, bekommt er immer erst frühstens nach einer Woche. Außerdem wollte der Gefangene, vor allem nach dem oben benannten Vorfall, eigentlich auf eine Doppelzelle verlegt werden (er ist gerade in Einzelhaft) und obwohl es diesbezüglich etliche Zusagen seitens der Anstaltsleitung, der Psychologin und des Anstaltsarztes gab, wurde er bis heute nicht verlegt.

Weil sich der Gefangene also gegen einen Beamten wehren wollte, welcher mithilfe feindseliger Stimmungsmache Machtspiele treibt und versucht, Gefangene untereinander zu spalten, leidet der Gefangene nun an der Repression durch die JVA.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Repression ein Ende nimmt und rufen alle Gefangenen dazu auf, sich nicht spalten zu lassen und zusammen gegen anstaltsinterne Repression, Ausbeutung, Unterdrückung und Knäste zu kämpfen!

Die Gefangenen in Neumünster lassen keine Ruhe…

Nachdem Gefangene in der JVA Neumünster etliche Beschwerden gegen die Vorenthaltung des Mindestlohns und gegen die viel zu hohen Einkaufs- und Telefonpreise bei der JVA eingereicht haben, hat die JVA Neumünster den aktiven Gewerkschaftlern nun mitgeteilt, dass die Einkaufspreise sowie auch die Telefonpreise in der JVA angemessen seien. Auch, dass die Gefangenen keinen Mindestlohn bekommen, findet die JVA völlig in Ordnung.
So seien Gefangene keine Arbeitnehmer*innen im Sinne des Landesmindestlohngesetzes, trotz dessen ist es in Ordnung, Gefangene zur Arbeit zu verpflichten.
„Die Arbeitspflicht des §35 LStVollzG SH begründet kein Arbeitsverhältnis; Gefangene sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben.“
Einen Widerspruch erkennt die JVA hier irgendwie nicht.
Die Einkaufspreise seien, so die Anstalt, auch nur „geringfügig höher“ als „in einem Discounter außerhalb der Anstalt“. Allerdings sollen die Preise wohl durch das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig Holstein geprüft werden – diese Prüfung sei noch abzuwarten.
Die Telefonpreise seien wohl ebenfalls günstig, die „derzeitigen Verträge mit der Firma Telio sind hinsichtlich der Tarifstruktur nicht zu beanstanden, es handelt sich um marktgerechte Preise“.

Die Gefangenen und wir sehen das alles etwas anders. Deswegen werden sie nun, nachdem alle Beschwerden abgelehnt worden sind, die nächsten Schritte einleiten – wir halten euch auf dem Laufenden!

Die kämpfenden Gefangenen in Neumünster machen weiter

Die kämpfenden Gefangenen in Neumünster machen weiter. Jetzt wollen sie sich auch gegen die hohen Telefon (Telio) Preise wehren. Auch hier soll der Antrag bei
der Anstalt nur ein Anfang sein – falls der Antrag abgelehnt wird, halten sich die Gefangenen weitere Schritte vor.
Hier der Antrag von Fabian an die Anstaltsleitung:

Sehr geehrte Anstaltsleitung,
hiermit beatrage ich, dass die Teliopreise in der JVA gesenkt werden, bzw. die Anspassng an die Preise der JVA Torgau. Mit Beschluss vom 8.11.17 erkannte das Bundesverfassungsgericht, als letzte Instanz, in der Rüge eine Verletzung des Grundrechts auf Resozialisierung aus Art. 2 Absatz 2.1 in Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 des Grundgesetztes durch die zu hohen Teliopreise.
Auf Grundlage des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht konnte nur die zeitnahe Entscheidung am Landgericht Dresden erwirkt werden, welche am 15.12.17 erging. Das Landgericht orientierte sich in der Begründung maßgeblich an der des Bundesverfassungsgerichtes. Auch wenn das Urteil erst am 15.1.18 rechtkräfitig wird wurden die Tarife der Telefonie in der JVA Zeithain zum 1.1.18 angepasst.
Aus diem Grund fordern die GG/BO aus Neumünster die selbige Anpassung der Teliopreise.
Wir hoffen das Sie unseren Forderungen unverzüglich nachkommen. Ansonst sehen wir uns leider verpflichtet rechtliche Wege einleiten zu müssen.

Die GG/BO
Fabian Waterstraat/ JVA Neumünster

Zeigt eure Solidarität und schreibt Fabian!

Fabian Waterstraat
Boostedterstraße 30
24534 Neumünster