Die kämpfenden Gefangenen in Neumünster machen weiter

Die kämpfenden Gefangenen in Neumünster machen weiter. Jetzt wollen sie sich auch gegen die hohen Telefon (Telio) Preise wehren. Auch hier soll der Antrag bei
der Anstalt nur ein Anfang sein – falls der Antrag abgelehnt wird, halten sich die Gefangenen weitere Schritte vor.
Hier der Antrag von Fabian an die Anstaltsleitung:

Sehr geehrte Anstaltsleitung,
hiermit beatrage ich, dass die Teliopreise in der JVA gesenkt werden, bzw. die Anspassng an die Preise der JVA Torgau. Mit Beschluss vom 8.11.17 erkannte das Bundesverfassungsgericht, als letzte Instanz, in der Rüge eine Verletzung des Grundrechts auf Resozialisierung aus Art. 2 Absatz 2.1 in Verbindung mit Art. 1 Absatz 1 des Grundgesetztes durch die zu hohen Teliopreise.
Auf Grundlage des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht konnte nur die zeitnahe Entscheidung am Landgericht Dresden erwirkt werden, welche am 15.12.17 erging. Das Landgericht orientierte sich in der Begründung maßgeblich an der des Bundesverfassungsgerichtes. Auch wenn das Urteil erst am 15.1.18 rechtkräfitig wird wurden die Tarife der Telefonie in der JVA Zeithain zum 1.1.18 angepasst.
Aus diem Grund fordern die GG/BO aus Neumünster die selbige Anpassung der Teliopreise.
Wir hoffen das Sie unseren Forderungen unverzüglich nachkommen. Ansonst sehen wir uns leider verpflichtet rechtliche Wege einleiten zu müssen.

Die GG/BO
Fabian Waterstraat/ JVA Neumünster

Zeigt eure Solidarität und schreibt Fabian!

Fabian Waterstraat
Boostedterstraße 30
24534 Neumünster

Repression gegen GG/BO Aktivisten in Neumünster!

Am 17.01.18 veröffentlichten wir eine Petition von Gefangenen aus Neumünster. Die Namen der Gefangenen blieben anonym, weil diese sonst Repression fürchteten.
Den Namen des Stationsleiters, gegen welchen sich die Petition richtete, veröffentlichten wir in der Pressemitteilung zunächst. Da wir allerdings von der JVA Neumünster einen Unterlassungsanspruch erhielten, weil sie die Persönlichkeitsrechte des Stationsleiters in Gefahr sah, machten wir den Namen unkenntlich (siehe Pressemitteilung vom 22.02.18).

Was die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen angeht, nimmt es die JVA also ganz genau. Die der Gefangenen scheinen wiederum egal zu sein:
der Gefangene, welcher die Petition aufsetzte (und aus Angst vor Repression anonym bleiben wollte!!!) bekam nun ein Schreiben vom Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, in welchem er gefragt wird, ob die Veröffentlichung der Petition mit seinem Einverständnis erfolgte. Anscheinend versucht das Ministerium die GG/BO gegen die Soligruppe Berlin, welche die Petition veröffentlichte, auszuspielen.
Wir lesen das Schreiben an den betroffenen Gefangenen als Drohbrief und fordern das Ministerium für Justiz sofort auf, derartige Spaltungsversuche sofort zu unterlassen!
Des Weiteren wird dem betroffenen Gefangenen seit geraumer Zeit eine Begutachtung verwehrt, welche zu einer Lockerung bzw. zur Verlegung in den offenen Vollzug führen könnte.
Auch dieses Verhalten seitens der JVA lesen wir als direkte Folge der gewerkschaftlichen Aktivitäten des betroffenen Gefangenen.Wir fordern die JVA Neumünster und das Ministerium für Justiz dazu auf, die Repression gegen engagierte Gefangene sofort zu beenden.
Wir lassen uns weder spalten, noch werden wir diese anstaltsinterne Repression einfach hinnehmen.
Zeigt euch solidarisch mit den kämpfenden Gefangenen!
Schreibt ihnen, in dem ihr eure Solidaritätsgrüße an

Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalderstraße 4
10405 Berlin

sendet. Wir werden eure Briefe den betroffenen Gefangenen weiterleiten.

Zeigt auch dem Ministerium für Justiz, was ihr von ihrem Verhalten gegenüber dem betroffenen Gefangenen haltet.

Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Postfach 7145
24171 Kiel

Lasst uns gemeinsam kämpfen, drinnen und draußen. Unser Zusammenhalt ist enorm wichtig! Gegen jede Form von Repression!

Erfolge in der JVA Neumünster durch die GG/BO?

Nachdem die Gefangenen die Petition gegen die viel zu hohen Einkaufspreise mit 141 Unterschriften eingereicht hatten, haben sich die Preise nun verändert! Tatsächlich sind die meisten Preise gesenkt worden, einige wurden aber auch angehoben. So sind nun fast alle Produkte aus dem Hygienebereich günstiger. Die günstigste Zahnpasta kostete vor Kurzem zum Beispiel noch 1,49 €, nun aber 1,29 €. Für Nivea Creme sollten die Gefangenen vor Kurzem noch 2,29 € für 75 ml zahlen, nun kostet dieselbe Creme 1,99 €. Auch die Lebensmittelpreise wurden teilweise gesenkt. Bestimmte Produktpreise wie Käse, Säfte, Elektrogeräte oder Tabakdosen wurden allerdings erhöht. Trotz dessen überwiegt der Anteil an Waren, bei welchen die Preise gesenkt wurden.

Wir und die Gefangenen werten das als Erfolg der GG/BO! „Allerdings wollen sich die Gefangenen mit der teilweisen Senkung noch nicht zufrieden geben. Sie fordern weiterhin den Mindestlohn und eine absolute Anpassung der Einkaufspreise an die Verhältnisse draußen.“, so Martina Franke, Sprecherin der Soligruppe Berlin der GG/BO.
Außerdem kämpfen sie nun auch für eine Abschaffung der Totalkontrolle der Interessenvertretung der Gefangenen (IGV) durch Bedienstete. Nach § 139 LStVollzG SH soll es den Gefangenen ermöglicht werden, Vertretungen in Form der IGV zu wählen, welche „in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse [der Gefangenen] Vorschläge und Anregungen an die Anstalt unterbreiten“ können.

Derzeitig werden alle Schriftstücke (Briefverkehr, Aushänge an den schwarzen Brettern, Protokolle der Sitzungen, Stellungsnahmen der IGV) erst nach der Einsicht und Zensur der Vollzugsleitung freigegeben. Einzelne Bedienstete kommentieren diese Kontrolle beispielsweise damit, dass „keine künstliche Gegenposition aufgebaut werden solle“. Die Gefangenen betonen aber, dass dadurch „die eigentliche Tätigkeiten der Interessenvertretung der Gefangenen torpediert werden, weil diese nicht mehr eigenständig und im Interesse der Gefangenen arbeiten kann, sondern nur als verlängerter Arm der Gefängnisleitung agieren müsste“. Die Gefangenen fordern also die Möglichkeit einer Selbstorganisierung innerhalb der IGV, welche nicht mehr durch die Vollzugsleitung kontrolliert werden soll.
Diese Forderung der Gefangenen entspricht dabei lediglich dem Grundgesetz Art. 5 Abs. 1, wonach jede*r das Recht hat, ihre oder „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Die Gefangenen fordern also lediglich, dass das (Grund-)Gesetz eingehalten wird und dass sie sich selbstbestimmt und selbstorganisiert für ihre Rechte und Interessen einsetzen können.
Wir unterstützen die Gefangenen in ihren Forderungen. Für Mindestlohn, angepasste Einkaufspreise und die Möglichkeit, sich auch im Knast selbstorganisiert für die Rechte einsetzen zu können.
„Teilerfolge wurden schon erzielt, die Gefangenen und wir kämpfen aber weiter!“, so Franke.