Gefangene der JVA Bützow fordern Rücktritt des Abteilungsleiters für Justizvollzug

Gefangene der JVA Bützow haben einen Brief an Jörg Jesse, Abteilungsleiter des Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern für Justizvollzug, Ambulante Straffälligenhilfe und Gnadenwesen, geschrieben, in dem sie ihn auffordern, von seinem Posten zurückzutreten.

Ausschnitt aus dem Brief der Gefangenen an Jörg Jesse

Jörg Jesse ist als Abteilungsleiter verantwortlich für die vielen Missstände in der JVA Bützow, u.a. auch für die seit dem 01.01.2017 massiv eingesunkene Gefangenenentlohnung. Deswegen haben die Gefangenen eine Verfassungsbeschwerde geschrieben – sollte der abschließende Beschluss des Gerichtes positiv ausfallen, werden sie Jörg Jesse des Betrugs bezichtigen.

Wir halten euch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Laufenden – bis dahin unterstützt die Gefangenen bei ihren Kämpfen. Schreibt ihnen und begegnet Jörg Jesse.

 

Wer ist hier kriminell?

Andreas Bach, aktiver Gewerkschaftler in der JVA Bützow und derzeitig von massiver Repression betroffen, soll, so laut Anstalt, sich nicht mehr an die Presse wenden, um „Informationen nach außen dringen zu lassen“. Von dieser „Anweisung“ hält er allerdings nichts – weswegen er im folgenden Bericht auf einen neuen Skandal aufmerksam macht. Nachrichten wie die folgende erreichen uns selten, zeigen aber noch einmal mehr denn je auf, wie korrupt Knäste in der BRD funktionieren und dass die Vorstellung, hinter Gittern säßen die „Kriminellen“ und „Bösen“ und draußen seien die „Guten“ und „Gesetzestreuen“, nicht aufgeht.

Man mag es kaum glauben, wenn Menschen draußen für Entsorgungsdienste und zur Beseitigung der Altlasten tief in die Tasche greifen müssen. Erst Recht, wenn dadurch die Trinkwasserqualität erhalten bleiben soll, die es ja zu schützen gilt.

In der JVA Bützow zumindest hat man den Umweltschutz wohl nicht so genau genommen und wenn Menschen draußen denken, dass hinter hohen Mauern einer JVA stets alles gerecht und auch rechtskonform verläuft, sollen sie nun eines Besseren belehrt werden.

In der JVA Bützow gab es in den Jahren 2011, 2012 mehrfach Anweisungen, Schutt und Altlasten sowie Zement und Farbreste in einem Ausbildungsbetrieb zu vergraben, indem man tiefe Löcher ausgehoben hatte und diese dort entsorgte. Dass diese kostengünstige Entsorgungsstrategie nun ausgerechnet von der JVA selbst vorgenommen worden ist, mag sich draußen vielleicht keiner vorstellen.

Des Weiteren liegt das Gelände der Justizvollzugsanstalt auf einem Wasserschutzgebiet. Der kleine Bützower See in der JVA Bützow verläuft zum großen Bützower See und dieser weiter in die Warnow. Motorisierte Bootsfahrten sind hier nicht gestattet, da Umwelt und Naturschutz Vorrang haben.

Vor einigen Jahren sind einige Hafthäuser und Haftbereiche neu errichtet worden. Vor dieser Errichtung musste jedoch einiges aus alten Zeiten abgerissen und entsorgt werden. Teilweise waren diese Schuttberge mit Altlasten wie Wellasbest belastet.

Um nun den kleinen Bützower See in der Haftanstalt zu verkleinern, wurde kein Kies oder genormte Erdmittel verwendet, sondern man hat hier die Schuttberge genutzt, die bei der in der JVA Bützow anfallenden Umgestaltung angefallen sind. So hat man dann Bauschutt alter Baracken und Wellasbestdächer klein geschrottet und damit die Verkleinerung des in der JVA gelegenen Sees aktiv voran getrieben.

Es werden also von dem kleinen Bützower See bei Starkregen Bestandteile in den großen abgeleitet und weiter in die Warnow gespühlt. Dabei ist nochmal wichtig zu betonen: das Gelände der JVA stellt, ebenso wie der große Bützower See, ein Wasserschutzgebiet dar!

Nun stellt sich aber auch noch die Frage, woher die JVA Bützow ihre Abrechnungen und Belege für eine fachgerechte Entsorgung hat und wo die Gelder geblieben sind, die nie dafür gebraucht wurden? Diese sind in kuriosen Rechnungsstellen und Firmengeflechten verschwunden und bis heute ist noch nicht ganz geklärt, wer diese Deckelung stillschweigend genutzt hat und wer davon profitiert. Klar ist aber, dass die Mitarbeiter*innen der JVA Bützow damit verwickelt sein müssen, denn solch eine Entsorgung kann nur mit ihnen selbst umgesetzt werden.

Im Übrigen steht jetzt an dem mit Bauschutt verkleinerten See in der JVA Bützow das Sicherungsverwahrtenhaus. Wer hat hier profitiert?

Mehrere Gefangene aus der JVA Bützow zu diesem Bericht: In meiner Haftzeit im Jahre 2012 wurde ich angehalten, für die Entsorgung von Schutt, Farbresten, Schrott und Altlasten im Ausbildungsbetrieb ZAB der JVA Bützow Löcher zu graben und diese Abfälle dort zu beseitigen (…). Unter den entsorgten Stoffen waren: Zement, Kalk, Bindemittel, Kleber, Lackfarben, alte Farbrollen, Latexgrund, Schrott und Plastik sowie alte Welldachbeläge.

Wir haben diesen Bericht nicht veröffentlicht, um rechtlich gegen korrupte Bedienstete vorzugehen oder einen juristischen Weg anzustoßen, sondern um aufzuzeigen, dass der Begriff der „Kriminalität“ unterschiedlich gewertet werden kann. Je nachdem, wer den Begriff nutzt und ihn auf andere Menschen stülpt, kann sich die Bedeutung ändern. Während der Staat diejenigen, welche hinter Gittern sitzen, als „kriminell“ bezeichnet, weil sie zum Beispiel Eigentum missachtet haben, sich genommen haben, was ihnen zusteht oder konsumiert haben, worauf sie Lust hatten, würden wir an dieser Stelle eher den Staat in Form der ausführenden Justizbeamten als kriminell bezeichnen, weil sie die Gesundheit von vielen Menschen und die Umwelt gefährden, für ihre Machenschaften Gefangene ausnutzen, sich daran noch finanziell bereichern und schlussendlich weiter Knäste bzw. in diesem Fall eine Sicherungsverwahrung bauen.

Mit diesem Bericht sollte hinterfragt werden, wer eigentlich im Knast sitzt und vor allem, wer und wieso nicht. Draußen verhalten sich nicht alle gesetzestreu, weggesperrt werden trotzdem nur bestimmte Menschen. 

Wer ist also kriminell? Für uns ganz klar der Staat und seine ausführende Gewalt.

Für die Abschaffung aller Knäste und die Freilassung aller Gefangenen.

Massive Repression nach unserem Besuch in der JVA Bützow

Leider erreichte uns die Nachricht, dass unser Treffen mit Andreas Bach in der JVA Bützow am 30.10.18 vonseiten der JVA nicht unbeantwortet blieb.

„Am heutigen Tage ist dann, nach dem Besuch der Soligruppe der Gefangenen-Gewerkschaft, bei mir Entsetzen eingetreten, da ich erfahren habe, dass man wegen der Berichterstattung* über die zutreffenden Zustände in der Justizvollzugsanstalt Bützow bei Herrn Z.U. [Name zur Anonymisierung geändert, Anmerkung Soligruppe] alle Ausgänge gestrichen hat. Zudem wurde es mir und Z.U ab sofort untersagt, Kontakt zu dem NDR zu unterhalten. (…) Die Anweisung führte die Hausleiterin Anyschewsky und stellvertretende Anstaltsleiterin Katja Ellenrieder auch so aus.“, so Andreas Bach, Gefangener aus der JVA Bützow.

Die genaue Anweisung lautet wie folgt: „Herr Bach und Herr Z.U. wird untersagt, sich weiterhin und in jeder Form mit dem NDR und anderen Medienhäusern in Verbindung zu setzen, Interviews zu geben, um zu verhindern, Informationen nach außen dringen zu lassen.“

Andreas setzt sich seit geraumer Zeit für die Gefangenen der JVA Bützow ein. Zusammen mit Z.U., ebenfalls Gefangener der JVA Bützow und dem NDR skandalisiert er die Verhältnisse hinter Gittern – der JVA offensichtlich ein Dorn im Auge. Deswegen wurden Z.U. nun alle Lockerungen aberkannt. Weiterhin ist, so Z.U. selbst, „mir nach einer Berichterstattung des NDR mein Haftraum unsachgemäß durchsucht worden, auch der von Herrn Andreas Bach. Ein solches Verhalten verurteile ich auf das Allerschärfste.“

Zellendurchsuchungen, Kontaktverbot zu Medien und Einschüchterung der Gefangenen? Nicht mit den Gefangenen der JVA Bützow. Z.U. hierzu ganz klar: „Diese rechtswidrige Anweisung werde ich natürlich nicht befolgen.“

Andreas Bach weißt in dem Zusammenhang auf die Aushebelung der Grundgesetze für Gefangene hin: „Es gibt sowas wie Meinungs- und Informationsfreiheit, Art. 5 Grundgesetz. Das gilt auch für uns hier, hinter Gittern. Das muss die JVA akzeptieren, wir werden nicht aufhören, an die Öffentlichkeit zu gehen.“

Dass die Anweisung der JVA direkt nach unserem Besuch erfolgte, bewerten wir nicht als Zufall – auch deswegen ist unsere Solidarität mehr denn je gefragt. So wie Andreas und Z.U. an die Öffentlichkeit gegangen sind ist es nun enorm wichtig, ihnen zu zeigen, dass sie nicht allein sind. Schreibt deswegen  Andreas Bach an

Kühlungsborner Str. 29a I 18246 Bützow.

Falls ihr dem Gefangenen Z.U. schreiben wollt, kontaktiert gerne uns. Wir leiten den Brief dann weiter.

Kontaktiert außerdem die Verantwortlichen Bediensteten in der JVA und teilt ihnen mit, was ihr von Zellendurchsuchungen, Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit und Knast haltet. Solidarität mit allen Gefangenen!

*Berichterstattung des NDR:

 

30.10.18: Interview vor der JVA Bützow mit dem NDR

Stellvertretend hat Martina Franke, Soligruppe Berlin der GG/BO, am 30.10.18 für die Gefangenen mit dem NDR gesprochen, um ihre Belange an die Öffentlichkeit zu tragen. Kurz vor dem Interview besuchte die Soligruppe Andreas Bach, Gefangener der JVA Bützow, um sich über die aktuellen Kämpfe hinter Gittern zu informieren, sich auszutauschen und sich solidarisch mit den Kämpfen der Gefangenen zu zeigen.

Stellvertretend für die Gefangenen: Justizministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aufgesucht

Wir, die Soligruppe Berlin der GG/BO und ehemalige Gefangene aus der JVA Neumünster, haben gestern die Justizministerien von Schleswig-Holstein (in Kiel) und Mecklenburg-Vorpommern (in Schwerin) aufgesucht, um den Verantwortlichen für die miserablen, menschenunwürdigen, diskriminierenden und repressiven Zustände in der JVA Neumünster und Bützow zu begegnen. Leider ohne Erfolg – die Zuständigen für den Justizvollzug, Sabine Sütterlin-Waack (Justizministerin Schleswig Holstein) und Jörg Jesse (Abteilung Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern), waren in beiden Ministerien, also an ihren Arbeitsplätzen, nicht auffindbar. Die Forderungen der Gefangenen haben wir trotzdem vor Ort hinterlassen.

Markus Richter und Fabian Waterstraat vor dem Justizministerium in Kiel.

Für den Besuch im Justizministerium in Kiel hatte Fabian Waterstraat (Ex-Gefangener Neumünster) zuvor noch eine Anfrage gestellt, welche das Ministerium wie folgt beantwortete:

die Versorgung und Betreuung der Gefangenen des Landes sind allen im Vollzug Tätigen ein besonderes Anliegen. Alle Bediensteten der Justizvollzugsanstalten gewährleisten dies, zudem sind im Landesstrafvollzugsgesetz Wege und Möglichkeiten für Inhaftierte festgelegt, Anliegen vorzubringen und für Abhilfe zu erwirken. Einzelfälle werden jeweils auf örtlicher Ebene bearbeitet, es bestehen Möglichkeiten der Beschwerde, Petition und von Rechtsmitteln. Die Gefangenen haben außerdem die Möglichkeit, Vertretungen zu wählen, die in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse Vorschläge und Anregungen an die Anstalt unterbreiten. (IVG, § 139 LstVollzG). Insofern wird ein Gespräch der Ministerin mit Ihrer Organisation, bei der es sich nicht um eine Gewerkschaft im Sinne des Art.9 des GG handelt, nicht für angezeigt gehalten.“

Fabian Waterstraat hierzu: „Das sehen die Gefangenen der JVA Neumünster allerdings anders. Sie können nicht bestätigen, dass es für die Gefangenen Wege und Möglichkeiten gibt, Anliegen vorzubringen oder Abhilfe zu erwirken.“ Markus Richter, ebenfalls ehemaliger Gefangener aus der JVA Neumünster, weiter: „Dass es angeblich Möglichkeiten der ‚Beschwerde, Petition und von Rechtsmitteln‘ gibt, ist ja wohl ein Witz. Und selbst wenn sich Gefangene im Knast beschweren, hört denen doch keiner zu. Eine Vertretung haben die Gefangenen aber deswegen tatsächlich gewählt: die GG/BO. Die meint das Justizministerium bei ihrer Antwort sicherlich nicht – sie ist aber für die Interessen der Gefangenen absolut wichtig!“

Die Gefangenen der JVA Neumünster wehren sich derzeitig gegen:

  • den massiven Einschluss von oft bis zu 23 Stunden, also der faktischen Isolationshaft,

  • die schlechte medizinische Versorgung bei körperlichen Beschwerden und gleichzeitige Psychiatrisierung der Gefangenen,

  • die massive Repression bei kleinstem Widerstand,

  • Repression und Drangsalierungen seitens der Bediensteten,

  • die langen Haftstrafen (keine Entlassung nach 2/3 der abgesessenen Strafhaft).

Wenn es um die Belange der JVA geht, ist eine zügige Kommunikation mit dem Justizministerium in Kiel möglich. Immer, wenn wir Namen von Bediensteten öffentlich benannten, welche Gefangene schikanieren, drangsalieren oder repressiv behandeln, meldete sich das Justizministerium umgehend bei uns mit der Drohung, die Nutzung von Klarnamen von Mitarbeiter*innen zu unterlassen, ansonsten würden sie rechtlich gegen uns vorgehen. Wenn wir aber mit dem Justizministerium über die Belange der Gefangenen sprechen wollen, ist eine Kontaktaufnahme unmöglich. Das wundert uns zwar nicht, „aber es macht uns noch wütender, als wir eh schon sind“, so Fabian.

In Bützow sieht die Lage hinter Gittern ähnlich aus. Hier wehren sich die Gefangenen gegen:

  • den viel zu geringen Lohn (ca. 1,24 Euro die Stunde),

  • die schlechte medizinische Versorgung,

  • den massiven Einschluss von oft bis zu 23 Stunden, also der faktischen Isolationshaft.

Sie fordern die Gewährung von Lockerungen, Freilassung der Gefangenen nach 2/3 der abgesessenen Strafhaft, Suchtberatung und Therapien, Freizeitangebote (es gibt gar keine mehr) und Entlassungsvorbereitung, das heißt für jeden Gefangenen, welcher entlassen wird, die sofortige Bereitstellung einer Mietwohnung und die sofortige finanzielle Übernahme des Jobcenters.

Andreas Bach, welchen wir gestern ebenfalls in der JVA Bützow besucht haben, hierzu: „Leider ist es hier völlig normal, dass Gefangene entlassen werden und sofort in die Obdachlosigkeit und finanzielle Not geraten, denn es gibt ja keine Entlassungsvorbereitung. Wohnungen werden nicht gesucht, das Jobcenter nicht kontaktiert. Zusätzlich pfändet die JVA die Konten aller Gefangenen, welche Gerichtsschulden haben, was hier etwa 70 % sind. Heißt du kommst hier raus mit etwa 20 Euro in der Tasche, wenn überhaupt, hast keine Wohnung und bekommst kein ALG II. Wenn du richtig Pech hast, bist du auch noch körperlich geschädigt, seit einem Monat haben wir hier drin nämlich gar keinen Arzt mehr. Wenn du körperliche Beschwerden hast, musst du einen Antrag auf einen Arztbesuch stellen – dass der Antrag und die Genehmigung ewig dauern, wenn sie überhaupt mal kommt, versteht sich von selbst.“

Andreas Bach engagiert sich innerhalb der GG/BO, setzt sich für die Gefangenen der JVA Bützow ein, hilft ihnen bei bürokratischen Problemen und ist der Anstalt dementsprechend ein Dorn im Auge. Nachdem er die Zustände zusammen mit dem NDR skandalisiert hatte und dementsprechend eine breite Öffentlichkeit über die Situation hinter Gittern informierte, wurde seine Zelle von der Anstalt durchsucht. Davon lässt sich Andreas aber nicht einschüchtern. „Wir werden hier drin weiter kämpfen – der Laden hier geht gar nicht, es muss ganz dringend etwas passieren.“

Wir werden uns jederzeit solidarisch mit den Gefangenen der JVA Neumünster und Bützow zeigen, ihre Kämpfe unterstützen und Verantwortliche für die Zustände benennen – solange, bis alle Knäste abgeschafft worden sind.

 

Gefangene aus der JVA Bützow: „Wir haben die Schnauze voll!“

Wegsperren und isolieren lassen und darüber auch noch schweigen? Nicht mit den Gefangenen aus der JVA Bützow! Vor Kurzem haben die Gefangenen einen offenen Brief an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern geschrieben, um die miserablen Zustände in der JVA öffentlich zu machen. Nachfolgend die Ablichtung eines Briefes von Andreas Bach für die Presse – welche auch schon reagiert hat:

Checkt außerdem die Seite der Gefangenen aus der JVA Bützow.

 

 

Wir werden die Gefangenen bei ihrem Kampf gegen die miserablen Umstände unterstützen, als Sprachrohr agieren und euch auf den Laufenden halten.

Zeigt den Gefangenen ebenfalls, dass sie nicht alleine sind und schreibt an

Andreas Bach I Kühlungsborner Str. 29a I 18246 Bützow

 

 

Kurzmitteilung aus Mecklenburg-Vorpommern

Es ist schon eine Weile her, da forderten die Gefangenen aus der JVA Bützow und der JVA Stralsund eine Erhöhung des Lohns, weil dieser massiv eingebrochen war. Wir berichteten damals darüber.

Mit dieser Forderung machten die Gefangenen aber nicht Halt. Sie entschlossen sich, juristisch gegen den Hungerlohn (als Verfassungsbeschwerde) vorzugehen. Nun wollen sie das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung drängen – diesem liegt ihre Verfassungsbeschwerde vor.

Wir werden den weiteren Verlauf abwarten und berichten, sobald Entscheidungen vorliegen.

Den Gefangenen aus Mecklenburg-Vorpommern senden wir hiermit nochmal solidarischen Grüße! Wir freuen uns, dass ihr gemeinsam und entschlossen kämpft.