Es ist schon eine Weile her, da forderten die Gefangenen aus der JVA Bützow und der JVA Stralsund eine Erhöhung des Lohns, weil dieser massiv eingebrochen war. Wir berichteten damals darüber.
Mit dieser Forderung machten die Gefangenen aber nicht Halt. Sie entschlossen sich, juristisch gegen den Hungerlohn (als Verfassungsbeschwerde) vorzugehen. Nun wollen sie das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung drängen – diesem liegt ihre Verfassungsbeschwerde vor.
Wir werden den weiteren Verlauf abwarten und berichten, sobald Entscheidungen vorliegen.
Den Gefangenen aus Mecklenburg-Vorpommern senden wir hiermit nochmal solidarischen Grüße! Wir freuen uns, dass ihr gemeinsam und entschlossen kämpft.