Knastregeln befolgen in der Hoffnung auf mildere Behandlung oder frühere Entlassung?

Der folgende Bericht von Christian Schliewe, Gefangener der JVA Bützow, zeigt, dass eine totale Anpassung im Knast an vorherrschende Regeln offensichtlich nicht dazu führt, dass der*die Gefangene nicht sanktioniert, repressiv behandelt oder gar früher entlassen wird. Selbst für diejenigen, die in ihrer Haftzeit strategisch denken wollen, sich also zum Beispiel den Regeln und Bediensteten beugen, haben davon oft nicht den Nutzen, den sie sich erhoffen. Im Gegenteil.

Aus dem Bericht geht eindeutig hervor: selbst, wenn sich Gefangene absolut angepasst verhalten, sehen sie sich mit massiver Repression, Erniedrigung und Bestrafung konfrontiert. Auf Dauer macht das viele komplett kaputt. Christian fragt sich mittlerweile, ob nicht genau das auch die Motivation von der totalen staatlichen Institution sein könnte…..

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JVA Bützow: Engagierte Gefangene mit massiver Repression konfrontiert

Andreas Bach, aktiver Gewerkschaftler in der JVA Bützow kämpft seit einiger Zeit für verbesserte Haftbedingungen in der JVA Bützow. Er und seine Mitstreiter fordern unter anderem:

  • Eingliederungsgeld/Entlassungsgeld; Begründung: „Der Entlassene wird wie nach einem Raubzug mit runtergelassener Hose als Pleitegeier entlassen, oft nur mit einer Reisetasche oder einem blauen Müllsack. Er rafft sich mit ein paar Euro zum Arbeitsamt, um seine Anträge zu stellen, die dann mindestens 4-6 Wochen in der Bearbeitung liegen. Ohne Geld jedoch keine Wohnung, keine erste Miete und die Kaution. Ohne Wohnung keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Leistungen vom Arbeitsamt oder gar einen Job. Die Schlinge nach der Entlassung zieht sich abermals enger und der soziale Abstieg ist umso gravierender, da dieser von staatlicher Seite eingeleitet worden ist und man den Inhaftierten regelrecht ins Nichts entlässt (…)“*,
  • mehr Aufschluss, weniger Einschluss,
  • Lockerungen, Entlassung auf 2/3 der abgesessenen Strafhaft,
  • in dem Zusammenhang mehr Personal, welches Ausführungen, Ausgänge und mehr Aufschluss gewährt.

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Schwanger im Knast – Bericht einer ehemaligen Gefangenen aus der JVA Bützow …

Folgenden Bericht einer vor drei Tagen entlassenen Gefangenen veröffentlichen wir, um die Zustände hinter Gittern für Schwangere aufzuzeigen:

Mein Name ist Nicole, ich bin 27 Jahre alt und komme aus Greifswald. Ich bin am 18.06.2018 selbstständig zur Haft angetreten. Zu der Zeit war ich in der 17. Woche schwanger. Am 19.06.2018 habe ich einen Antrag auf Haftunterbrechung zur Entbindung bei der Staatsanwaltschaft Stralsund (StA HST) gestellt. Laut Aussage der StA ist so etwas zum Mutterschutztermin möglich, der bei mir der 05.10.18 war. Ich habe den Antrag selbst gestellt und geschrieben, da ich auf Aussage von der Abteilungsleiterin Triebke auch in der JVA entbinden könnte, wenn ich den Antrag nicht stelle.

Vor der Inhaftierung war ich beim Feindiagnostiker der sagte, dass alles super ist und ich gesund sei. Am 26.06.18 war ich das erste Mal beim Frauenarzt in Gütrow, die mich dann zum Kontrolltermin beim Feindiagnostiker nach Rostock schickte, wo ich am 07.07.18 war. Dort sagte man mir, dass mein Kind ein erweitertes Nierenbecken hat, was man beobachten müsse. Die erste Zeit waren die Frauenarzt Termine regelmäßig – ab dem 23.07.18 allerdings nicht mehr. Da wurden erst Termine von der Anstalt nach langem Betteln meinerseits gemacht. Von August bis Ende September war ich nur ein Mal beim Frauenarzt.

Ich habe mehrmals bei Frau Triebke bezüglich des Antrags bei der StA nach dem Stand der Dinge gefragt. Daraufhin sagte sie mir, ich müsse von hier drin einige Papiere von Ärzten draußen besorgen, was ich innerhalb einer Woche auch tat und dann Frau Triebke gab. Ich habe sie mehrere Wochen gefragt, was mit meinem Vollzugsplan ist, da dieser mir nach 8 Wochen zusteht. Ihre Worte daraufhin: „Brauchen sie nicht, sie gehen eh nach hause, das sieht super aus“. Wegen dieser Aussage habe ich dann auf die Antwort der StA gewartet und jeden Tag nachgefragt, ob was kam. Am 17.09.18 sagte mir Frau Triebke, dass ich packen kann, ich würde wohl am 18.09.18 nach hause gehen dürfen, da würde auch der Brief der StA auch ankommen. Also tat ich das. Am 18.09.18 kam der Brief auch, aber nicht mit einer Zusage, sondern einer Ablehnung, da ich § 455 StPO nicht erfüllen würde. Ich stand da mit nichts und der Entbindungstermin (16.11.18) rückte näher. Frau Triebke war dann eine Woche nicht in der JVA und als sie den Dienst wieder antrat, entschuldigte sie sich mehrmals für ihr Versprechen – half mir natürlich nicht. Am 26.09.18 haben wir dann den Vollzugsplan erstellt, wo mir Lockerungen nach §§ 38 und 42 zugesichert wurden. Dies hat auch geklappt. Am 01.10.18 war ich das erste Mal für 4 Stunde begleitet draußen.

Am 08.10.18 war ich zur Kontrolle beim Frauenarzt, wo sie feststellte, das mein Muttermund verkürzt war, was aber im Juli auch schon mal festgestellt wurde. Darauf bin ich ins Krankenhaus nach Güstrow zur Abklärung gefahren, dort sagte man mir, das sei nicht so schlimm (…). Darauf wurde ich wieder in die JVA zurück gebracht. Meine Ausgänge für Oktober konnte ich dann alle nicht machen, da Frau Triebke der Meinung war, es wäre zu gefährlich. Ich habe dann von hier alle nötigen Aufträge zur Ausstattung des Kindes gestellt (…).

Am 26.10.18 haben morgens um 5 Uhr die Wehen eingesetzt. Ich bin selbstständig mit dem Krankenwagen ohne Beamten ins Krankenhaus nach Güstrow gefahren. Ich hatte auch keine Überwachung, weil ich laut Vollzugsplan ab Entbindung alleine ins Krankenhaus durfte. Dort habe ich bis zum 27.10.18 mit den Wehen gekämpft, der Muttermund war drei Zentimeter geöffnet. Danach war plötzlicher Wehenstopp. Ich habe den ganzen Tag gebettelt, das ich wenigstens einen Wehentropf bekomme, aber die neue Schicht (Ärztin) wollte mir keinen geben, obwohl die frühere Schicht es angeordnet hatte. Am 27.10.18 wurde ich dann nochmal untersucht, woraufhin die Ärztin sagte, es sei alles super. (…) So bin ich am 27.10.18 in die JVA zurück. An diesem Tag sagte mir die Hebamme, dass das CTG nicht so gut sei, der Kleine sei zu schläfrig. Darauf sagte aber die Ärztin, dass sei nicht so wild, wir sollen alle 2 Tage zur Kontrolle kommen. Am 30.10.18 war ich dann beim Kontrolltermin. Ich habe seit dem 28.10.18 über Schmerzen im Unterbauch geklagt, woraufhin niemand was gemacht hat, nicht mal der Arzt hier. Am 30.10.18 sagte man mir, dass das CTG nicht gut sei, das Kind sei zu ruhig und schickten mich aber, obwohl ich sagte, dass ich Schmerzen habe, in die JVA zurück.

Ab dem 31.10.18 habe ich dann andauernd das Gefühl gehabt, in die Hose gemacht zu haben, aber es interessierte niemanden. Die Schmerzen wurden schlimmer, ich bekam nur Paracetamol. Am 01.11.18 war ich zum Ausgang mit einer Beamtin draußen, wo ich merkte, dass es schlimmer wird. Gegen 16:30 Uhr teilte mir dann die Abteilungsleiterin mit, dass die Staatsanwaltschaft plötzlich genehmigt hatte, dass ich ab der Entbindung nach Hause und draußen mit meinem Kind auf einen Mutter-Kind-Platz in Neustrelitz warten könnte. 15 Minuten später ist mir auf den Freistundenhof die Fruchtblase geplatzt, woraufhin die Beamten einen Krankenwagen riefen. Ich bin erst nach einer langen Diskussion ins Krankenhaus gefahren, weil die Sanitäter meinten, ich könnte auch in der Zelle entbinden.

Angekommen im Krankenhaus ging es recht schnell und ich habe um 19:14 Uhr entbunden. Ich hielt meinen Sohn in den Händen, er gab keinen Ton von sich, er war im ganzen Gesicht blau. Die Ärzte haben ihn dann knapp 1 ½ Stunden reanimieren müssen. Nach einer Weile kamen die Ärzte und sagten, er sei leider zu instabil, es würde nichts bringen, Ihn an den Maschinen zu lassen – er hätte keine Überlebenschancen. Er hatte am ganzen Körper Einblutungen – ohne Maschinen konnte er nicht atmen. Ich musste dann die Entscheidung treffen, ob die Maschinen abgestellt werden sollen. Er öffnete seit der Geburt nicht einmal die Augen oder schrie. Um 22:35 Uhr habe ich die Maschinen abstellen lassen – er ist um 22:40 Uhr verstorben. Ich wusste weder wohin mit mir, noch sonst irgendwas.

Am 02.11.18 kam Frau Triebke zu mir ins Krankenhaus. Der erste Satz von ihr war „Wollen sie noch ein Kind?“, danach hat sie mir gleich gesagt, meine Lockerung sei erloschen und das sie mir gleich einen Beamten mitgebracht hätte zur Überwachung. Zum Schluss gab sie mir bekannt, dass die Vereinbarung mit der StA nicht mehr gilt. Trotz dessen, das mein Kind noch auf dem Kreißsaal lag, damit ich mich in Ruhe verabschieden kann, sollte ich entweder ins HKH oder in die Warnowklinik. Dies verneinte ich, denn es stand mir zu, mich zu verabschieden. Am 03.11.18 bin ich dann in die JVA zurück und habe mein Kind zur Obduktion freigegeben. Ich kann überhaupt nicht beschreiben, wie ich mich gefühlt habe. Am 05.11.18 habe ich dann selbstständig beim Landgericht und StA HST angerufen und die neue Situation mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich Haftunterbrechung zur Beerdigung und zum Trauern beantragt, was auch wieder abgelehnt wurde. Ich habe dann den Termin beim Bestatter sowie für die Beerdigung mit der Beamtin Möhr gemacht, die mich in dieser Zeit sehr unterstützt hat. Sie hat auch dafür gesorgt, dass ich mit einer Psychologin sprechen kann. Die Anstalt selbst hat das alles nicht interessiert.

Am 13.11.18 habe ich meinen Sohn beerdigt. Nach der Beerdigung habe ich entschieden, dass ich arbeiten möchte, zur Ablenkung. Ich musste alleine meinen Mutterschutz aufheben lassen und selbstständig einen Termin beim Frauenarzt machen. Dafür, dass ich alles allein und selbstständig machte und von niemanden aus der JVA Unterstützung bekam, wurde ich von den Beamten auch noch beschimpft.

Nachdem ich dann endlich arbeiten durfte, hieß es, ich solle in die Verwaltung gehen, um mich für die Lockerung zu erproben. Frau Triebke hatte in dem Zusammenhang versprochen, dass ich Weihnachten draußen schlafen könne, dann hieß es vor ihrem Urlaub im Dezember, dass ich das vergessen kann. Herr Kampke hatte Vertretung bei uns und hat dann alles zum Laufen gebracht, sodass ich seit dem 15.12.18 regelmäßig draußen schlafe, denn ich habe am 28.01.19 2/3 und werde entlassen. Ich hätte nie gedacht, soviel Misst in der Haft zu erleben und soviel um alles alleine kämpfen zu müssen. Man bekommt hier als Schwangere keine Unterstützung und Hilfe, eher noch Vorwürfe, Verspottung und Steine in den Weg gelegt. Hätte man meine Aussagen zu meiner Gesundheit ab dem 26.10.18 ernst genommen, dann wäre mein Sohn nicht verstorben. Denn durch den offenen Muttermund und den psychischen Stress in der Schwangerschaft hat sich ein Riss der Fruchtblase zugezogen und wahrscheinlich hat mein Kind eine Blutvergiftung bekommen. Ganz genau weiß ich aber nicht, woran mein Kind gestorben ist, weil ich auf den Obduktionsbericht keinen Zugriff habe. Alle Ämter fühlen sich nicht angesprochen und nicht zuständig. Keine Schwangere, auch wenn sie straffällig geworden ist, hat so ein Verhalten verdient. Ich habe so eine Hilflosigkeit noch nie erlebt. Hier in Bützow ist die medizinische Versorgung das letzte, man muss wochenlang betteln, dass man zum Arzt kommt – als Schwangere erst recht. (…)

Anscheinend hat die JVA Bützow aus meinen Fall auch nicht gelernt, denn wir haben seit 4 Wochen wieder eine Schwangere hier, die im 8. Monat ist und an einer Risikoschwangerschaft leidet. Sie sollte alle 2 Tage zur Kontrolle – nichts passiert.

Das Frauen in der Gesellschaft strukturell benachteiligt sind, ist vielen Menschen bewusst. Insbesondere schwangere Frauen erleben immer wieder die diskriminierenden Verhaltensmuster, sei es von der breiten Gesellschaft, in Krankenhäusern, auf der Arbeit oder auch in ihrem engeren Umfeld.

Wenig beachtet werden allerdings schwangere Frauen in Haft – ihre Situation ist um einiges verschärfter als die der Frauen außerhalb der Anstaltstoren. Sie sehen sich mit ständiger Diskriminierung, Repression, Unterdrückung, Schikane, Verspottung, Vorwürfen und Vorurteilen konfrontiert und haben aufgrund der Verhältnisse innerhalb der totalen staatlichen Institution ‚Knast‘ kaum die Möglichkeit, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Nicht sie entscheiden, wann, wo und wie das Kind geboren wird und was mit ihrem Körper in der Schwangerschaft passiert, sondern der Knast. Die breite Öffentlichkeit interessiert das nicht.

Uns allerdings schon und wir wissen uns zu wehren.

– Aufruf zur Demonstration zur Frauen-JVA Cheminitz am 09.März 2019 –

 

Gefangene der JVA Bützow fordern Rücktritt des Abteilungsleiters für Justizvollzug

Gefangene der JVA Bützow haben einen Brief an Jörg Jesse, Abteilungsleiter des Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern für Justizvollzug, Ambulante Straffälligenhilfe und Gnadenwesen, geschrieben, in dem sie ihn auffordern, von seinem Posten zurückzutreten.

Ausschnitt aus dem Brief der Gefangenen an Jörg Jesse

Jörg Jesse ist als Abteilungsleiter verantwortlich für die vielen Missstände in der JVA Bützow, u.a. auch für die seit dem 01.01.2017 massiv eingesunkene Gefangenenentlohnung. Deswegen haben die Gefangenen eine Verfassungsbeschwerde geschrieben – sollte der abschließende Beschluss des Gerichtes positiv ausfallen, werden sie Jörg Jesse des Betrugs bezichtigen.

Wir halten euch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Laufenden – bis dahin unterstützt die Gefangenen bei ihren Kämpfen. Schreibt ihnen und begegnet Jörg Jesse.

 

Wer ist hier kriminell?

Andreas Bach, aktiver Gewerkschaftler in der JVA Bützow und derzeitig von massiver Repression betroffen, soll, so laut Anstalt, sich nicht mehr an die Presse wenden, um „Informationen nach außen dringen zu lassen“. Von dieser „Anweisung“ hält er allerdings nichts – weswegen er im folgenden Bericht auf einen neuen Skandal aufmerksam macht. Nachrichten wie die folgende erreichen uns selten, zeigen aber noch einmal mehr denn je auf, wie korrupt Knäste in der BRD funktionieren und dass die Vorstellung, hinter Gittern säßen die „Kriminellen“ und „Bösen“ und draußen seien die „Guten“ und „Gesetzestreuen“, nicht aufgeht.

Man mag es kaum glauben, wenn Menschen draußen für Entsorgungsdienste und zur Beseitigung der Altlasten tief in die Tasche greifen müssen. Erst Recht, wenn dadurch die Trinkwasserqualität erhalten bleiben soll, die es ja zu schützen gilt.

In der JVA Bützow zumindest hat man den Umweltschutz wohl nicht so genau genommen und wenn Menschen draußen denken, dass hinter hohen Mauern einer JVA stets alles gerecht und auch rechtskonform verläuft, sollen sie nun eines Besseren belehrt werden.

In der JVA Bützow gab es in den Jahren 2011, 2012 mehrfach Anweisungen, Schutt und Altlasten sowie Zement und Farbreste in einem Ausbildungsbetrieb zu vergraben, indem man tiefe Löcher ausgehoben hatte und diese dort entsorgte. Dass diese kostengünstige Entsorgungsstrategie nun ausgerechnet von der JVA selbst vorgenommen worden ist, mag sich draußen vielleicht keiner vorstellen.

Des Weiteren liegt das Gelände der Justizvollzugsanstalt auf einem Wasserschutzgebiet. Der kleine Bützower See in der JVA Bützow verläuft zum großen Bützower See und dieser weiter in die Warnow. Motorisierte Bootsfahrten sind hier nicht gestattet, da Umwelt und Naturschutz Vorrang haben.

Vor einigen Jahren sind einige Hafthäuser und Haftbereiche neu errichtet worden. Vor dieser Errichtung musste jedoch einiges aus alten Zeiten abgerissen und entsorgt werden. Teilweise waren diese Schuttberge mit Altlasten wie Wellasbest belastet.

Um nun den kleinen Bützower See in der Haftanstalt zu verkleinern, wurde kein Kies oder genormte Erdmittel verwendet, sondern man hat hier die Schuttberge genutzt, die bei der in der JVA Bützow anfallenden Umgestaltung angefallen sind. So hat man dann Bauschutt alter Baracken und Wellasbestdächer klein geschrottet und damit die Verkleinerung des in der JVA gelegenen Sees aktiv voran getrieben.

Es werden also von dem kleinen Bützower See bei Starkregen Bestandteile in den großen abgeleitet und weiter in die Warnow gespühlt. Dabei ist nochmal wichtig zu betonen: das Gelände der JVA stellt, ebenso wie der große Bützower See, ein Wasserschutzgebiet dar!

Nun stellt sich aber auch noch die Frage, woher die JVA Bützow ihre Abrechnungen und Belege für eine fachgerechte Entsorgung hat und wo die Gelder geblieben sind, die nie dafür gebraucht wurden? Diese sind in kuriosen Rechnungsstellen und Firmengeflechten verschwunden und bis heute ist noch nicht ganz geklärt, wer diese Deckelung stillschweigend genutzt hat und wer davon profitiert. Klar ist aber, dass die Mitarbeiter*innen der JVA Bützow damit verwickelt sein müssen, denn solch eine Entsorgung kann nur mit ihnen selbst umgesetzt werden.

Im Übrigen steht jetzt an dem mit Bauschutt verkleinerten See in der JVA Bützow das Sicherungsverwahrtenhaus. Wer hat hier profitiert?

Mehrere Gefangene aus der JVA Bützow zu diesem Bericht: In meiner Haftzeit im Jahre 2012 wurde ich angehalten, für die Entsorgung von Schutt, Farbresten, Schrott und Altlasten im Ausbildungsbetrieb ZAB der JVA Bützow Löcher zu graben und diese Abfälle dort zu beseitigen (…). Unter den entsorgten Stoffen waren: Zement, Kalk, Bindemittel, Kleber, Lackfarben, alte Farbrollen, Latexgrund, Schrott und Plastik sowie alte Welldachbeläge.

Wir haben diesen Bericht nicht veröffentlicht, um rechtlich gegen korrupte Bedienstete vorzugehen oder einen juristischen Weg anzustoßen, sondern um aufzuzeigen, dass der Begriff der „Kriminalität“ unterschiedlich gewertet werden kann. Je nachdem, wer den Begriff nutzt und ihn auf andere Menschen stülpt, kann sich die Bedeutung ändern. Während der Staat diejenigen, welche hinter Gittern sitzen, als „kriminell“ bezeichnet, weil sie zum Beispiel Eigentum missachtet haben, sich genommen haben, was ihnen zusteht oder konsumiert haben, worauf sie Lust hatten, würden wir an dieser Stelle eher den Staat in Form der ausführenden Justizbeamten als kriminell bezeichnen, weil sie die Gesundheit von vielen Menschen und die Umwelt gefährden, für ihre Machenschaften Gefangene ausnutzen, sich daran noch finanziell bereichern und schlussendlich weiter Knäste bzw. in diesem Fall eine Sicherungsverwahrung bauen.

Mit diesem Bericht sollte hinterfragt werden, wer eigentlich im Knast sitzt und vor allem, wer und wieso nicht. Draußen verhalten sich nicht alle gesetzestreu, weggesperrt werden trotzdem nur bestimmte Menschen. 

Wer ist also kriminell? Für uns ganz klar der Staat und seine ausführende Gewalt.

Für die Abschaffung aller Knäste und die Freilassung aller Gefangenen.

Massive Repression nach unserem Besuch in der JVA Bützow

Leider erreichte uns die Nachricht, dass unser Treffen mit Andreas Bach in der JVA Bützow am 30.10.18 vonseiten der JVA nicht unbeantwortet blieb.

„Am heutigen Tage ist dann, nach dem Besuch der Soligruppe der Gefangenen-Gewerkschaft, bei mir Entsetzen eingetreten, da ich erfahren habe, dass man wegen der Berichterstattung* über die zutreffenden Zustände in der Justizvollzugsanstalt Bützow bei Herrn Z.U. [Name zur Anonymisierung geändert, Anmerkung Soligruppe] alle Ausgänge gestrichen hat. Zudem wurde es mir und Z.U ab sofort untersagt, Kontakt zu dem NDR zu unterhalten. (…) Die Anweisung führte die Hausleiterin Anyschewsky und stellvertretende Anstaltsleiterin Katja Ellenrieder auch so aus.“, so Andreas Bach, Gefangener aus der JVA Bützow.

Die genaue Anweisung lautet wie folgt: „Herr Bach und Herr Z.U. wird untersagt, sich weiterhin und in jeder Form mit dem NDR und anderen Medienhäusern in Verbindung zu setzen, Interviews zu geben, um zu verhindern, Informationen nach außen dringen zu lassen.“

Andreas setzt sich seit geraumer Zeit für die Gefangenen der JVA Bützow ein. Zusammen mit Z.U., ebenfalls Gefangener der JVA Bützow und dem NDR skandalisiert er die Verhältnisse hinter Gittern – der JVA offensichtlich ein Dorn im Auge. Deswegen wurden Z.U. nun alle Lockerungen aberkannt. Weiterhin ist, so Z.U. selbst, „mir nach einer Berichterstattung des NDR mein Haftraum unsachgemäß durchsucht worden, auch der von Herrn Andreas Bach. Ein solches Verhalten verurteile ich auf das Allerschärfste.“

Zellendurchsuchungen, Kontaktverbot zu Medien und Einschüchterung der Gefangenen? Nicht mit den Gefangenen der JVA Bützow. Z.U. hierzu ganz klar: „Diese rechtswidrige Anweisung werde ich natürlich nicht befolgen.“

Andreas Bach weißt in dem Zusammenhang auf die Aushebelung der Grundgesetze für Gefangene hin: „Es gibt sowas wie Meinungs- und Informationsfreiheit, Art. 5 Grundgesetz. Das gilt auch für uns hier, hinter Gittern. Das muss die JVA akzeptieren, wir werden nicht aufhören, an die Öffentlichkeit zu gehen.“

Dass die Anweisung der JVA direkt nach unserem Besuch erfolgte, bewerten wir nicht als Zufall – auch deswegen ist unsere Solidarität mehr denn je gefragt. So wie Andreas und Z.U. an die Öffentlichkeit gegangen sind ist es nun enorm wichtig, ihnen zu zeigen, dass sie nicht allein sind. Schreibt deswegen  Andreas Bach an

Kühlungsborner Str. 29a I 18246 Bützow.

Falls ihr dem Gefangenen Z.U. schreiben wollt, kontaktiert gerne uns. Wir leiten den Brief dann weiter.

Kontaktiert außerdem die Verantwortlichen Bediensteten in der JVA und teilt ihnen mit, was ihr von Zellendurchsuchungen, Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit und Knast haltet. Solidarität mit allen Gefangenen!

*Berichterstattung des NDR:

 

30.10.18: Interview vor der JVA Bützow mit dem NDR

Stellvertretend hat Martina Franke, Soligruppe Berlin der GG/BO, am 30.10.18 für die Gefangenen mit dem NDR gesprochen, um ihre Belange an die Öffentlichkeit zu tragen. Kurz vor dem Interview besuchte die Soligruppe Andreas Bach, Gefangener der JVA Bützow, um sich über die aktuellen Kämpfe hinter Gittern zu informieren, sich auszutauschen und sich solidarisch mit den Kämpfen der Gefangenen zu zeigen.

Stellvertretend für die Gefangenen: Justizministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aufgesucht

Wir, die Soligruppe Berlin der GG/BO und ehemalige Gefangene aus der JVA Neumünster, haben gestern die Justizministerien von Schleswig-Holstein (in Kiel) und Mecklenburg-Vorpommern (in Schwerin) aufgesucht, um den Verantwortlichen für die miserablen, menschenunwürdigen, diskriminierenden und repressiven Zustände in der JVA Neumünster und Bützow zu begegnen. Leider ohne Erfolg – die Zuständigen für den Justizvollzug, Sabine Sütterlin-Waack (Justizministerin Schleswig Holstein) und Jörg Jesse (Abteilung Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern), waren in beiden Ministerien, also an ihren Arbeitsplätzen, nicht auffindbar. Die Forderungen der Gefangenen haben wir trotzdem vor Ort hinterlassen.

Markus Richter und Fabian Waterstraat vor dem Justizministerium in Kiel.

Für den Besuch im Justizministerium in Kiel hatte Fabian Waterstraat (Ex-Gefangener Neumünster) zuvor noch eine Anfrage gestellt, welche das Ministerium wie folgt beantwortete:

die Versorgung und Betreuung der Gefangenen des Landes sind allen im Vollzug Tätigen ein besonderes Anliegen. Alle Bediensteten der Justizvollzugsanstalten gewährleisten dies, zudem sind im Landesstrafvollzugsgesetz Wege und Möglichkeiten für Inhaftierte festgelegt, Anliegen vorzubringen und für Abhilfe zu erwirken. Einzelfälle werden jeweils auf örtlicher Ebene bearbeitet, es bestehen Möglichkeiten der Beschwerde, Petition und von Rechtsmitteln. Die Gefangenen haben außerdem die Möglichkeit, Vertretungen zu wählen, die in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse Vorschläge und Anregungen an die Anstalt unterbreiten. (IVG, § 139 LstVollzG). Insofern wird ein Gespräch der Ministerin mit Ihrer Organisation, bei der es sich nicht um eine Gewerkschaft im Sinne des Art.9 des GG handelt, nicht für angezeigt gehalten.“

Fabian Waterstraat hierzu: „Das sehen die Gefangenen der JVA Neumünster allerdings anders. Sie können nicht bestätigen, dass es für die Gefangenen Wege und Möglichkeiten gibt, Anliegen vorzubringen oder Abhilfe zu erwirken.“ Markus Richter, ebenfalls ehemaliger Gefangener aus der JVA Neumünster, weiter: „Dass es angeblich Möglichkeiten der ‚Beschwerde, Petition und von Rechtsmitteln‘ gibt, ist ja wohl ein Witz. Und selbst wenn sich Gefangene im Knast beschweren, hört denen doch keiner zu. Eine Vertretung haben die Gefangenen aber deswegen tatsächlich gewählt: die GG/BO. Die meint das Justizministerium bei ihrer Antwort sicherlich nicht – sie ist aber für die Interessen der Gefangenen absolut wichtig!“

Die Gefangenen der JVA Neumünster wehren sich derzeitig gegen:

  • den massiven Einschluss von oft bis zu 23 Stunden, also der faktischen Isolationshaft,

  • die schlechte medizinische Versorgung bei körperlichen Beschwerden und gleichzeitige Psychiatrisierung der Gefangenen,

  • die massive Repression bei kleinstem Widerstand,

  • Repression und Drangsalierungen seitens der Bediensteten,

  • die langen Haftstrafen (keine Entlassung nach 2/3 der abgesessenen Strafhaft).

Wenn es um die Belange der JVA geht, ist eine zügige Kommunikation mit dem Justizministerium in Kiel möglich. Immer, wenn wir Namen von Bediensteten öffentlich benannten, welche Gefangene schikanieren, drangsalieren oder repressiv behandeln, meldete sich das Justizministerium umgehend bei uns mit der Drohung, die Nutzung von Klarnamen von Mitarbeiter*innen zu unterlassen, ansonsten würden sie rechtlich gegen uns vorgehen. Wenn wir aber mit dem Justizministerium über die Belange der Gefangenen sprechen wollen, ist eine Kontaktaufnahme unmöglich. Das wundert uns zwar nicht, „aber es macht uns noch wütender, als wir eh schon sind“, so Fabian.

In Bützow sieht die Lage hinter Gittern ähnlich aus. Hier wehren sich die Gefangenen gegen:

  • den viel zu geringen Lohn (ca. 1,24 Euro die Stunde),

  • die schlechte medizinische Versorgung,

  • den massiven Einschluss von oft bis zu 23 Stunden, also der faktischen Isolationshaft.

Sie fordern die Gewährung von Lockerungen, Freilassung der Gefangenen nach 2/3 der abgesessenen Strafhaft, Suchtberatung und Therapien, Freizeitangebote (es gibt gar keine mehr) und Entlassungsvorbereitung, das heißt für jeden Gefangenen, welcher entlassen wird, die sofortige Bereitstellung einer Mietwohnung und die sofortige finanzielle Übernahme des Jobcenters.

Andreas Bach, welchen wir gestern ebenfalls in der JVA Bützow besucht haben, hierzu: „Leider ist es hier völlig normal, dass Gefangene entlassen werden und sofort in die Obdachlosigkeit und finanzielle Not geraten, denn es gibt ja keine Entlassungsvorbereitung. Wohnungen werden nicht gesucht, das Jobcenter nicht kontaktiert. Zusätzlich pfändet die JVA die Konten aller Gefangenen, welche Gerichtsschulden haben, was hier etwa 70 % sind. Heißt du kommst hier raus mit etwa 20 Euro in der Tasche, wenn überhaupt, hast keine Wohnung und bekommst kein ALG II. Wenn du richtig Pech hast, bist du auch noch körperlich geschädigt, seit einem Monat haben wir hier drin nämlich gar keinen Arzt mehr. Wenn du körperliche Beschwerden hast, musst du einen Antrag auf einen Arztbesuch stellen – dass der Antrag und die Genehmigung ewig dauern, wenn sie überhaupt mal kommt, versteht sich von selbst.“

Andreas Bach engagiert sich innerhalb der GG/BO, setzt sich für die Gefangenen der JVA Bützow ein, hilft ihnen bei bürokratischen Problemen und ist der Anstalt dementsprechend ein Dorn im Auge. Nachdem er die Zustände zusammen mit dem NDR skandalisiert hatte und dementsprechend eine breite Öffentlichkeit über die Situation hinter Gittern informierte, wurde seine Zelle von der Anstalt durchsucht. Davon lässt sich Andreas aber nicht einschüchtern. „Wir werden hier drin weiter kämpfen – der Laden hier geht gar nicht, es muss ganz dringend etwas passieren.“

Wir werden uns jederzeit solidarisch mit den Gefangenen der JVA Neumünster und Bützow zeigen, ihre Kämpfe unterstützen und Verantwortliche für die Zustände benennen – solange, bis alle Knäste abgeschafft worden sind.

 

Gefangene aus der JVA Bützow: „Wir haben die Schnauze voll!“

Wegsperren und isolieren lassen und darüber auch noch schweigen? Nicht mit den Gefangenen aus der JVA Bützow! Vor Kurzem haben die Gefangenen einen offenen Brief an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern geschrieben, um die miserablen Zustände in der JVA öffentlich zu machen. Nachfolgend die Ablichtung eines Briefes von Andreas Bach für die Presse – welche auch schon reagiert hat:

Checkt außerdem die Seite der Gefangenen aus der JVA Bützow.

 

 

Wir werden die Gefangenen bei ihrem Kampf gegen die miserablen Umstände unterstützen, als Sprachrohr agieren und euch auf den Laufenden halten.

Zeigt den Gefangenen ebenfalls, dass sie nicht alleine sind und schreibt an

Andreas Bach I Kühlungsborner Str. 29a I 18246 Bützow