Auf Initiative von Berlin hat die Justizministerkonferenz am 07.06.2018 beschlossen, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist.
Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für eine entsprechende Änderung des SGB VI einzusetzen. Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: ‚Nach über 30 Jahren Diskussionen haben wir heute Rechtsgeschichte geschrieben. Wir anerkennen die Arbeit der Gefangenen und gleichen die Lebensverhältnisse hinter den Mauern denen draußen an. Nun ist es an den beiden sozialdemokratischen Bundesministerien, diesen Beschluss der Länder mit Leben zu füllen.‘
Durch die Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung kann ein eventueller Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zwar nicht ausgeschlossen werden, regelmäßig könnte aber der Bedarf gemindert werden. Insbesondere könne verhindert werden, dass ein gegebenenfalls bestehender Erwerbsminderungsschutz aufgrund der Zeit im Strafvollzug verloren geht. Betroffen wären davon nur Gefangene und Sicherungsverwahrte, die arbeiten.“
Wir freuen uns extrem, dass die Rentenfrage nun endlich, seitens der Justizministerkonferenz, positiv beantwortet wurde. An Behrendts Aussagen müssen wir allerdings trotzdem ein paar Korrekturen vornehmen:
* es wurde seit 1977 darüber diskutiert, ob Gefangene in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen, dementsprechend sind es mittlerweile 41 Jahre Diskussion
** die Lebensverhältnisse sind erst angeglichen, wenn Gefangene auch einen Mindestlohn erhalten!
*** „ein eventueller Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung könnte noch mehr ausgeschlossen werden, wenn die Gefangenen Mindestlohn erhalten würden.