Am 24.02 findet am Amtsgericht Neumünster (Boostedter Str. 26), Saal B035 ab 9:00 die Verhandlung gegen Danny statt. Er soll einen tätlichen Angriff auf Bullenschweine verübt haben. Wie bei jedem anderen Prozess soll mittels der Konstrukte von Schuld und Unschuld an dem Tag geurteilt werden – dem widersetzen wir uns!
Die Konstrukte bewegen sich in einem staatlichen Rahmen, in dem Schuld immer meint, sich vorherrschenden Regeln angeblich widersetzt zu haben, womit in dieser Gesellschaft etwas „schlechtes“ oder „böses“ assoziiert wird. Unschuld meint, dem Gesetzbuch und damit den Staat die Füße zu küssen, was in dieser Gesellschaft positiv ausgelegt wird. Für alle freiheitsliebenden Menschen ist der Staat allerdings unser Feind und damit auch seine Gesetze und Regeln, welche darauf ausgelegt sind, uns zu beherrschen, zu unterdrücken und zu diskriminieren.
Die Konstrukte sollen außerdem Handlungen von ihrem politischen und gesellschaftlichen Kontext isolieren und die tatsächliche Gewalt, die vom Staat ausgeht, unsichtbar machen. Individuen wird Schuld an allem Übel gegeben, während der Staat immer gut davon kommt. Er kann machen was er will – verurteilt werden er und seine Handlanger nicht. Deswegen stellt sich dieser Prozess, auch in Anbetracht der Anklage nach §114 StGB, als einer von vielen dar, um das Gewaltmonopol des Staates weiter zu zementieren.
Kurz zum Hintergrund des §114 StGB:
Mit der Strafrechtsreform 2017 wurde der bisher im § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) enthaltene tätliche Angriff in einen eigenen Paragraphen geschoben – dem §114 StGB (Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte), mit einem Strafmaß vom 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Gewünscht wurde diese Änderung, welch Überraschung, durch die Gewerkschaft der Bullen. Bei beiden Paragrafen handelt es sich um Sondergesetze für Bullen, die nochmal verschärft unter Strafe stellen, was sowieso schon strafrechtlich verfolgt wird: eine Person zu verletzen bzw. zu nötigen. Aber auch die Schwelle des Strafbaren soll dadurch herabgesetzt werden. So kann zum Beispiel schon das bloße Anrempeln eines Bullen als ein tätlicher Angriff ausgelegt werden. Wenn dabei ein „gefährliches Werkzeug“ mitgeführt wurde, handelt es sich gleich um einen sogenannten schweren Fall. Dabei ist es nicht relevant, ob der Gegenstand benutzt oder mit ihm irgendwas angeblich geplant wurde.
Betrachten wir gleichzeitig die Realität von Konflikten mit Bullen, so fallen diese in der Regel nicht vom Himmel. Überall dort zum Beispiel, wo der Staat offensichtlich die Angst verspürt, keine Kontrolle mehr über sein kapitalistisches faschistisches System zu haben, setzt er seine Handlanger bewaffnet, mit Kameraüberwachung, Wannen, Zivischweinen, Räumpanzern, Wasserwerfern usw. ein. Sie sollen dann in das Geschehen „eingreifen“, was vieles heißen kann: Demonstrant*innen verprügeln, „Ausländer“ abschieben, Räume razzen oder einfach Menschen erschießen. So wurden dieses Jahr schon mindestens drei Menschen von Bullen ermordet: am 24.01.20 in Berlin Friedrichshain die offensichtlich Andersdenkende Maria, am 07.02.20 ein 66-jähriger Mann bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kassel und am 14.02.20 wurde ein Fußgänger von einem zweiköpfigen Team eines Streifenwagens in Marzahn totgefahren.
Und eben diese Schlägertrupps, Faschist*innen und Mörder*innen werden zum einen von den Gerichten als glaubwürdige Zeug*innen eingeschätzt, zum anderen sollen ihnen jetzt auch noch eigene juristische Mittel in die Hände gegeben werden, welche ihre Gewalt vollends staatlich legitimieren. Dazu zählen auch die neuen Polizeigesetze, mit einer Vielzahl an neuen polizeilichen Befugnissen wie auch die Zulassung von potentiell tödlichen Waffen wie Tasern für Bullen.
Wir sehen den §114StGB und die Freude, mit welcher er zur Anwendung kommt, als gefährliche Entwicklung, die sich einreiht in eine Liste an Gesetzesverschärfungen und Erweiterungen von Befugnissen für staatliche Gewalt. Damit wird der Weg für ein autoritäres faschistisches Regime nach und nach mehr geebnet.
Das können und wollen wir nicht zulassen. Nicht für Danny oder irgendwen anders.
Nein zum Polizeistaat, Freiheit für Danny, Freiheit für alle!
Anmerkung zu Danny: Nachdem Dannys Zelle am Montag den 10.02.20 gerazzt wurde und sie ein Handy fanden, wurde er auf den Hochsicherheitstrakt nach Lübeck verlegt. Zuvor saß er in Neumünster. Schon hier hatte der Knast in den letzten Wochen versucht, unseren Kontakt zu ihm zu unterbinden. Die Verlegung soll ihn offensichtlich noch härter isolieren. Das werden wir nicht zulassen!
Es gilt weiterhin: Repression bekämpfen, draußen wie drinnen!
In Liebe zur Freiheit, Selbstbestimmung und -organisierung! Ohne Staat, Knast und Kapital.
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